Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-18
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Gerne begründe ich den Antrag meiner Minderheit bei Block 2.
Ich beantrage, dass die Grundsätze über die Organisation der Armee - Gliederung, Truppengattungen, Formationen, Dienstzweige - sowie die Ausgestaltung des Milizprinzips nicht durch das Parlament, sondern durch den Bundesrat in einer Verordnung festgelegt werden. Das heisst konkret im Rahmen der Beratung, die wir zu diesem Gesetz durchgeführt haben, dass auf die Vorlage 5, das heisst auf die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee, welche die Mehrheit der Kommission beantragt, nicht eingetreten werden soll. Es soll auch nicht dem Bundesrat gefolgt werden, der die Grundsätze der Organisation im Gesetz festschreiben will.
Meine Minderheit ist der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Parlamentes ist, die Armeeorganisation und die entsprechenden Bestände festzulegen. Das ist auch nicht sinnvoll, vor allem auch vor dem Hintergrund der heute vielfältigen Bedrohung, der wir gegenüberstehen. Da muss flexibel und agil reagiert werden; da muss allenfalls, je nachdem, wie sich die Ausgangslage verändert, auch die Organisation der Armee angepasst werden. Herr Bundesrat Maurer hat es in seinem Votum zum Eintreten gesagt: Wir müssen auch in Zukunft die Armee rasch an neue Bedrohungen anpassen können. Da wäre es falsch, wenn wir die Organisation der Armee in ein Gesetz oder in eine Verordnung der Bundesversammlung hineinschreiben würden. Es ginge viel zu lange, bis die Organisation angepasst wäre.
Weiter wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission mit dieser Bestimmung auch den Truppenbestand der Armee im Gesetz oder in einer parlamentarischen Verordnung fixieren. Wir erachten eine solche Festschreibung durch das Parlament als nicht sinnvoll. Es muss eine gewisse Flexibilität bestehen. Denken Sie an die demografische Entwicklung: Wir werden in Zukunft bald einmal damit konfrontiert sein, dass allenfalls die Anzahl Stellungspflichtiger abnehmen wird. Das hat dann wieder Auswirkungen auf die Truppenstärke. Es könnte sein, dass wir dann schon bald die Truppenstärke wieder anpassen müssen. Ich denke deshalb, dass wir diese Aufgabe dem Bundesrat überlassen und ihn nicht unnötig einschränken sollten.
In einem weiteren Artikel schlagen uns der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vor, dass auch das Milizprinzip, also die Ausgestaltung des Milizprinzips, festgeschrieben werden soll. Auch hier sind wir der Ansicht, dass dies nicht notwendig ist, dass es allenfalls auch die Flexibilität in der Zukunft einschränken würde. So ist beispielsweise ein Grundsatz, der festgeschrieben werden soll, dass die Milizangehörigen auf allen Kader- und Kommandantenstufen sowie bei den Generalstabsoffizieren, mit Ausnahme von Stäben der Armeestufe, die Mehrheit bilden sollen. Dann frage ich mich, was Sie dann machen, wenn Sie irgendwann nicht mehr genügend Milizkader finden, um eben diese Stellen mit Milizpersonal zu besetzen. Wird dann einfach die Anzahl der entsprechenden Kaderstellen reduziert, oder was macht man dann? Wenn man das so ins Gesetz hineinschreibt, dann fehlt auch hier die Flexibilität. Das Milizprinzip kann auf verschiedene Art und Weise umgesetzt werden, weshalb wir es eben nicht angebracht finden, hier eine solch enge Definition festzulegen.
Ich bitte Sie, hier im Hinblick auf eine grössere Flexibilität sowohl auf eine Festschreibung des Milizprinzips als auch auf eine Festschreibung der gesamten Organisation der Armee in einem Bundesgesetz zu verzichten, hier entsprechend nicht dem Bundesrat zu folgen und das eben nicht ins Gesetz hineinzuschreiben.