Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-18
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz unterbreitet Ihnen nun einen Kompromissvorschlag. Der Ständerat hat ihm eben bereits zugestimmt.
Wir befinden uns hier bei der bisherigen Differenz zur Entschädigung im Widerrufsfall. Unsere bisherige Fassung wurde nun durch eine Missbrauchsfassung ersetzt. Sie hält im letzten Satz fest: "Bei missbräuchlichem Gebrauch oder Nutzung der Sache während der Widerrufsfrist schuldet die Konsumentin oder der Konsument eine angemessene Entschädigung, die sich am Wertverlust der Sache bemisst."
Diese Bestimmung geht in dieser Formulierung weniger weit als die ursprüngliche Fassung Ihres Rates; es ist eben ein Kompromiss. Es geht aber auch darum festzuhalten: Die Minderheit ging hier bis jetzt ja immer davon aus, dass der Missbrauchstatbestand ohnehin gilt, dass er also auch mit dem geltenden Recht gegolten hätte. Nun wird er aber explizit im Gesetz festgehalten, was natürlich eine Verstärkung dafür bedeutet, ihn tatsächlich geltend zu machen. Die Rechtsprechung wird zeigen, wo sie die Grenzen setzt. Klar ist: Es besteht eine Differenz zwischen der neuen und der ehemaligen Fassung. Es ist ein Kompromiss, der aber deutlich dem Missbrauch entgegenwirken wird, wie auch die ganze OR-Gesetzgebung Missbräuchen natürlich immer entgegenwirken muss.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Gutheissung dieser Fassung. Seien wir froh, dass wir diesen Kompromiss gefunden haben! Der Clou des Morgens war ja, dass der Präsident der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen, mithin Mitglied jenes Rates, welcher bisher gegen eine solche Bestimmung war, den Ausschlag zugunsten dieses nun seligen Kompromisses gab.