Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-06-18
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-18
Wortprotokoll
Wir werden uns hier in diesem Saal in den nächsten rund sechs Stunden über die Armee unterhalten. Ich möchte die Gelegenheit benützen, Ihnen kurz die wichtigsten Inhalte und Eckwerte der Diskussion in der Kommission hier mitzuteilen.
Bevor ich auf die Details eingehe, möchte ich kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Worum geht es eigentlich bei dieser Revision? Schauen Sie etwas zurück: Wir hatten 2004 die Armee XXI, dann hatten wir den Entwicklungsschritt 2008-2011, wir hatten 2009 die Mängellisten, wir hatten 2010 den Armeebericht und den sicherheitspolitischen Bericht, wir erhielten 2011 einen Bericht über diese Mängellisten und dann 2013 den Bundesratsbeschluss, der schlussendlich zu dieser Vorlage hier führte.
Die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung der Armee bilden der sicherheitspolitische Bericht und der Armeebericht. Wichtige Eckwerte in dieser ganzen Weiterentwicklung der Armee haben Sie hier im Parlament bereits festgelegt. Sie haben festgelegt, dass der Bestand der Armee 100 000 Mann ausmachen soll und dass der Ausgabenplafond 5 Milliarden Franken betragen soll. Es wurde festgelegt, dass die Bereitschaft der Luftwaffe nicht nur zu Bürozeiten garantiert werden soll, und der Entscheid zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern wurde in die Hand des Parlamentes gelegt. Schlussendlich haben Sie sich auch entschieden, einen Truppenombudsmann einzuführen.
Kurz zusammengefasst lautet die Frage: Worauf zielt diese Reform eigentlich ab? Bei dieser Reform geht es darum, dass wir eine Erhöhung der Bereitschaft erreichen; das ist der wichtigste Punkt. Es ist eine abgestufte Bereitschaft, also zum Beispiel müssen innert zehn Tagen 35 000 Angehörige der Armee bereitstehen. Es ist eine Verbesserung in der Kaderausbildung zu erreichen. Es geht um die Vollausrüstung der Einsatzverbände, und es geht um eine verbesserte Regionalisierung.
Das sind eigentlich alles gute Punkte. Vergessen Sie bei dieser ganzen Revision aber nicht: Einmal mehr wird die Armee reduziert; sie wird de facto um 40 Prozent verkleinert.
Nun gehe ich auf die Arbeit der Sicherheitspolitischen Kommission ein. Wir haben die Beratungen im Februar und im April 2015 mit den üblichen Anhörungen begonnen. Am 21. April dieses Jahres sind wir mit 22 zu 1 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, den Nichteintretensantrag der Minderheit Trede nicht zu unterstützen. Das ist die vierte Armeereform innert zwanzig Jahren. Es geht jetzt darum, dass die Armee endlich Planungssicherheit erhält und in Zukunft ihren Auftrag erledigen kann.
Wir sind Zweitrat; der Ständerat hat verschiedene Änderungen vorgenommen. Ich gehe nicht weiter darauf ein. Sie können sie der Fahne entnehmen.
Wir haben in der Kommission in thematischen Blöcken diskutiert. Deshalb war auch die Eintretensdebatte relativ kurz. Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass praktisch alle Mitglieder der Kommission mit der Stossrichtung dieser Vorlage einverstanden sind - selbstverständlich mit gewissen Nuancen, die dann auch bei der Detailberatung eingebracht wurden. Was man auch sagen kann: Die Mitglieder der Kommission sind der Meinung, dass der Status quo nicht zufriedenstellend ist. Bezüglich der Eckwerte für den Bestand und die Finanzen ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass das untere Limit nun erreicht ist.
Nach dem Eintreten auf die Vorlage haben wir noch gewisse Zusatzaufträge an das VBS erteilt, unter anderem in den Bereichen Armeeorganisation, Globalbudget, Zahlungsrahmen und Investitionsplanung der Armee für die kommenden Jahre. Dies konnten Sie auch den Medien entnehmen. Schlussendlich haben wir die Detailberatung abgeschlossen, und nach 25 Stunden Beratung liegt uns nun hier das Werk vor, das wir diskutieren.
Ich gehe nun ganz kurz auf die wichtigsten Eckwerte ein. Zuerst zum Bestand: Wir hatten in der Kommission einen Antrag auf 80 000 Mann und einen Antrag auf eine Erhöhung des Bestandes auf 140 000 Mann; eine Mehrheit der Kommission hat sich für 100 000 Angehörige der Armee entschieden und für einen Effektivbestand von 140 000. Der Grund dafür ist, dass wir damit die Dienstverschiebungen abdecken können, dass wir die Entlassungen abdecken können, dass diese 100 000 Angehörigen der Armee also somit immer vorhanden sind.
Zu den Finanzen: Eine Mehrheit der Kommission befürwortet einen Zahlungsrahmen. Es wurden auch die Vorteile des Globalbudgets diskutiert: Man stellte fest, dass es innerhalb des Globalbudgets teilweise etwas einfacher wäre, [PAGE 1197] Kreditreste zu verschieben. Neben dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen von 19,5 Milliarden Franken gibt es noch den Antrag einer Minderheit, die hier 17,6 Milliarden Franken möchte. Die Mehrheit der Kommission hat sich aber für mindestens 5 Milliarden Franken jährlich entschieden, und sie hat darauf verzichtet, dies in den Übergangsbestimmungen zu regeln. Sie will das im Gesetz regeln, weil sie der Meinung ist, dass es darum geht, jetzt einmal klar aufzuzeigen, dass die Armee diese Mittel nötig hat.
Es ist an dieser Stelle Folgendes zu erwähnen: Immer wenn Sie bei der Armee Finanzen diskutieren, hat das auch eine Relation zum Bestand. Ich erlaube mir hier, noch einmal ganz kurz die Zahlen einander gegenüberzustellen, damit wir wissen, worüber wir diskutieren: 80 000 Mann bei 4,4 Milliarden Franken; 100 000 Mann bei 4,8 Milliarden Franken; 140 000 Mann bei 5,4 Milliarden. Wenn Sie nun das Kampfflugzeug Gripen und die Erneuerung der Planung der Gelder mit einrechnen, dann müssen Sie diese Zahlen um rund 300 Millionen Franken erhöhen.
Zur Frage der Ausbildung, der WK und der Durchdiener: Hier muss ich sagen, dass das Zwei-Start-Modell der RS, der Beginn der RS zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr und die Verkürzung der RS auf 18 Wochen eigentlich unbestritten waren. Auch das Thema des vollständigen Abverdienens bei diesen Personen war unbestritten. Eine Mehrheit in der Kommission hat sich für sechsmal drei Wochen WK während einer Zeit von zwölf Jahren ausgesprochen. Der Bundesrat möchte diese Zeit in einer Verordnung momentan auf ungefähr neun Jahre einschränken. Er möchte aber die Flexibilität behalten, dass sie eben auf zwölf Jahre ausgedehnt werden kann. Mit dieser Erhöhung im Vergleich zum Beschluss des Ständerates beträgt die gesamte Dienstzeit nun rund 240, 245 Tage. Der Bundesrat wird darauf sicher nochmals eingehen. Die Kostenerhöhung mit dieser zusätzlichen Woche WK respektive mit diesen sechsmal drei Wochen WK beträgt im Vergleich zum Beschluss des Ständerates in etwa 20 Millionen Franken pro Jahr.
Eine Minderheit wollte in der Kommission die gesamte Armee in eine Durchdienerarmee mit einer aktiven und einer passiven Reserve umwandeln. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Gründe dafür sind klar: zu wenig Angehörige der Armee, zu wenig Kader, man will kein stehendes Heer, die Altersdurchmischung ist relativ schlecht. Der Höchstanteil der Durchdiener pro Rekrutierungsjahrgang beträgt nach wie vor 15 Prozent, und die Einteilung während vier Jahren gemäss Ständerat ist auch nicht verändert worden.
Zur Armeeorganisation: Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Armeeorganisation in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden müsse, so, wie wir das heute haben und wie das auch der Ständerat möchte. Die Regelung ins Gesetz aufzunehmen, wie das der Bundesrat möchte, hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Mit 14 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat die Kommission eine Änderung der Armeeorganisation vorgenommen: Sie will die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe wieder in die oberste Führungsebene aufnehmen. Auch die Frage des Chefs der Armee ist diskutiert worden; ich komme in der Detailberatung darauf zurück.
Noch zu den weiteren Beschlüssen: In Bezug auf die Ausserdienststellung von Rüstungsgütern sind wir beim Beschluss des Ständerates geblieben. Über den Einsatz von Waffen der Luftwaffe gegen Luftfahrzeuge diskutierten wir sehr lange: Wie soll das ausgestaltet werden? Hier gibt es noch Differenzen in der Frage, wer den Abschussbefehl erteilen kann. Grundsätzlich kann man sagen: Beim nichteingeschränkten Luftverkehr, so, wie das heute der Fall ist, werden keine Waffen eingesetzt, ausser im Falle von Notwehr und Notstand. Dazu gibt es einen Einzelantrag Borer.
Dann wurde noch das Thema Cyberrisiken mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung aufgenommen, und mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Ombudsstelle gestrichen. Die Mobilmachung, die Vollausrüstung, das Standortkonzept sowie die Ausbildungsgutschrift blieben unangetastet.
Bevor ich zum Schluss komme, noch etwas zur Luftwaffe: Die Kommission hat sich an der Sitzung ganz am Schluss noch mit dem Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraums auseinandergesetzt. Es wurde grossmehrheitlich positiv aufgenommen, und die Kommission erwartet nun vom Chef VBS eine Umsetzung parallel zu dieser Weiterentwicklung der Armee: Das Konzept soll gemeinsam mit der Weiterentwicklung erarbeitet werden. Der Bundesrat hat versprochen, hierzu jährlich Bericht zu erstatten. Gleichzeitig hat die Kommission mit 15 zu 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion zu verabschieden, die bis Ende 2016 einen Zeitplan über mögliche Kostenfolgen verlangt, im Hinblick auf die Finanzierung von neuen Flugzeugen und darauf, wann der Tiger F-5 ausser Dienst gestellt werden soll und wie die Instandhaltung für den F/A-18 und die Sicherheit in der Luft für die kommenden Jahre gewährleistet werden soll.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat schlussendlich die Änderungen des Militärgesetzes mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet. Die geänderte Armeeorganisation wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Wir, also mein Kollege und ich als Kommissionssprecher, werden unsere Voten bei den Beratungen der Blöcke so aufteilen, dass wir nicht immer zu den gleichen Artikeln sprechen. Ich bitte Sie, das entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.