Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-10
Wortprotokoll
Der normale Betrieb der Nationalstrassen - die Gotthardpassstrasse gehört dazu - fällt in den alleinigen Aufgabenbereich der Kantone. Sie tragen als Werkeigentümer auch die Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Die Zuständigkeit für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf Nationalstrassen ist in der Strassenverkehrsgesetzgebung wie folgt geregelt: Für kurzfristige Anordnungen, also bis zu acht Tagen, ist die Polizei des betreffenden Kantons zuständig. Die Kompetenz für längerfristige Anordnungen liegt bei den Kantonen. Auf Gesuch hin kann der Bundesrat solche Anordnungen überprüfen lassen und gegebenenfalls aufheben. Nun bitte ich Herrn Giezendanner, keine Zusatzfrage dahingehend zu stellen, wie der Bund das denn mache, denn da wüsste ich keine gute Antwort. Die Durchsetzung einer Änderung gegen den Willen des Kantons wäre nämlich staatspolitisch sehr heikel; ehrlich gesagt würde dem Bund ohne die Mitwirkung des betreffenden Kantons auch der praktische Vollzug Schwierigkeiten bereiten.
Längerfristige Verkehrsbeschränkungen sind unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig. Der Kanton Tessin hat seine Massnahmen mit dem erhöhten Risiko für den Schwerverkehr begründet. Diese Einschätzung mag betont vorsichtig sein, ist aber angesichts der mangelnden Erfahrung mit den winterlichen Verhältnissen auf dieser Strecke verständlich.
Zur Frage Engelberger Eduard: Das UVEK hat kurz nach der Sperrung des Gotthard-Strassentunnels über seine Absichten informiert. Der Gotthard-Strassentunnel soll mit Blick auf [PAGE 1780] die gesamte Verkehrssicherheit und die Lage auf der San-Bernardino-Route baldmöglichst wieder für den Gesamtverkehr geöffnet werden. Vor der Wiedereröffnung soll die Tunnelsicherheit den Standard vor dem Unfall vom 24. Oktober erreichen. Die Stellungnahme eines Informationsbeauftragten des Departementes in der Sendung "10 vor 10" hielt sich an diese Vorgaben. Sie erfolgte als Reaktion auf den von den Kantonen Uri und Tessin selbst angekündigten Wiedereröffnungstermin vor Weihnachten. Im Übrigen stehen die Kantons- und Bundesbehörden ständig in engem Kontakt zueinander; die Kantone Uri und Tessin waren zu jeder Zeit über die Haltung des Bundes informiert.
Ich erlaube mir, Sie bei dieser Gelegenheit über den heute getroffenen Entscheid über die Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels zu orientieren. Der Gotthard-Strassentunnel soll am 21. Dezember für alle Fahrzeugkategorien geöffnet werden. Um die Sicherheit im Tunnel zu erhöhen, wird die Öffnung mit folgenden flankierenden Massnahmen verbunden: Es soll ein Einbahnverkehr für Lastwagen und ein Mindestabstand zwischen zwei Lastwagen von 150 Metern eingeführt werden. Mit diesen beiden Massnahmen wird das Kollisionsrisiko zwischen Lastwagen eliminiert und das Brandrisiko erheblich vermindert. Die Massnahmen stützen sich auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Verkehrsministerkonferenz vom 30. November 2001, und sie entsprechen weitgehend den für die Wiedereröffnung des Montblanc-Tunnels vorgesehenen flankierenden Massnahmen. Die vorgesehenen Massnahmen werden in den nächsten Tagen zusammen mit den Kantonen Uri und Tessin vorbereitet.
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes dürfte sich mit diesen Massnahmen eine tägliche Verkehrskapazität ergeben, die mit 5500 Lastwagen in einer Grössenordnung erheblich unter der Menge von vorher liegt. Massgebendes Kriterium für unseren Entscheid, den Gotthard-Strassentunnel am 21. Dezember für alle Kategorien zu eröffnen, war die Optimierung der Gesamtsicherheit. Das heisst, wir haben nicht nur auf die maximale Sicherheit innerhalb des Gotthardtunnels geschaut, sondern auf die Sicherheit in allen Tunneln, also auch auf diejenige im San Bernardino.
Es machte keinen Sinn, dass im Gotthardtunnel eine maximale Sicherheit erarbeitet würde, während umgekehrt bei verschiedenen Tunnels auf der San-Bernardino-Route Sicherheitsstandards herrschten, die weit unter denjenigen des Gotthardtunnels liegen würden. Der technische Stand des Gotthard-Strassentunnels wird weitgehend dem Zustand vor dem Unfall entsprechen, und mit den erwähnten flankierenden Massnahmen kann die Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel erheblich verbessert werden.
Die flankierenden Massnahmen, die auf den 21. Dezember 2001 in Kraft gesetzt werden, sind provisorischer Natur. Wir beabsichtigen, diese Massnahmen im Frühling 2002 durch eine dauerhafte Dosierungsregelung für den gesamten alpenquerenden Strassengüterverkehr abzulösen.