Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-12-10
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich nehme gerade beide Standesinitiativen zusammen. Die Standesinitiative Genf 09.319, "Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung", fordert, dass die Versicherer die Reserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für jeden Kanton separat bilden; die Standesinitiative Genf 09.320, "Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Maximalbetrag für die Reserven", verlangt die Einführung eines Höchstanteils für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenversicherung.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gab den beiden Initiativen bereits am 15. Februar 2010 Folge, sie erhielten dann in der Sommersession bzw. in der Herbstsession 2010 grünes Licht vom Nationalrat und wurden für die zweite Phase wieder der SGK-SR zugeteilt. Nachdem dann die Vorlage 12.026, "KVG. Änderung", zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien sowie die Vorlage 12.027, "Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Bundesgesetz", in Aussicht gestellt wurden, beschloss die SGK, zuerst diese Geschäfte zu beraten, da sie in engem Zusammenhang mit diesen Standesinitiativen stehen. So beantragte die Kommission dem Rat im Sommer bzw. im Herbst 2012, einer Fristverlängerung um zwei Jahre stattzugeben, was gutgeheissen wurde.
Die SGK-SR beriet die beiden Standesinitiativen dann am 17. November 2014 noch einmal. Unterdessen hatte sich die Ausgangslage geändert: Das Parlament hat am 26. September 2014 das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung verabschiedet, wo die in den Standesinitiativen angesprochenen Fragen der Reserven aufgenommen wurden. Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung sieht konkret vor, dass die Prämien nicht genehmigt werden können, wenn sie unangemessen hoch über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen. Das wären Artikel 16 Absatz 4 Buchstaben c und d bzw. die Artikel 17 und 18 des Gesetzes.
Damit beantragt Ihnen die SGK mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Standesinitiativen 09.319 und 09.320 abzuschreiben, da sie durch andere Erlasse erfüllt sind.
[VS]