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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die konkrete Frage, wann wir für die Finanzdienstleistungen den Zutritt zum europäischen Markt haben werden, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, wo wir stehen und was wir tun. Wir sind in bilateralen Diskussionen mit verschiedenen Staaten dabei, den Zutritt zum Markt zu öffnen. Wir sind auf diesem Weg mit Deutschland. Im Nachgang zur Diskussion über die Abgeltungssteuer haben wir dort schon einen Teil der Arbeit geleistet, und das muss jetzt noch vervollständigt werden. Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, und zwar mit den Aufsichtsbehörden. Das ist damals noch nicht ganz geklärt gewesen. Dann sind wir mit Österreich, Grossbritannien und anderen Staaten an der Arbeit. Selbstverständlich sind wir auch mit Italien an der Arbeit. Das ist ein Teil des Pakets, das aus sechs verschiedenen Pfeilern besteht: Regelung der Vergangenheit, Frage Marktzutritt, schwarze Listen, Grenzgängerbesteuerung usw. Sie kennen das Paket. Wir sind daran, eine Roadmap zu erarbeiten mit all den Eckwerten.

Selbstverständlich arbeiten wir auch an der Frage des Marktzutritts. Wir bemühen uns überall mit verschiedenen Projekten, die wir Ihnen noch vorlegen werden, die Voraussetzungen für einen Marktzutritt zu erfüllen, nämlich äquivalente Regelungen. Das wird die Frage des Finanzdienstleistungsgesetzes und des Finanzinstitutsgesetzes sein. Darüber werden Sie noch diskutieren; denn wir nehmen jetzt auch Gespräche auf über ein Finanzdienstleistungsgesetz. Das war ja Ihre Frage, Herr Ständerat Abate. Welche Voraussetzungen müssen jeweils gegeben sein? Es ist ja nicht das erste Mal, dass man darüber diskutiert. Vor zwei, drei Jahren hat man auch schon darüber diskutiert. Da bestand noch die Frage der Einordnung der Gebäudeversicherungsanstalten, der Kantonalbanken usw. Da hat man noch verschiedene Fragen klären müssen. Aber wir sind an der Arbeit. Wir versuchen zu eruieren und zu evaluieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen von der anderen Seite und zu welchen Aktivitäten wir in diesem Bereich bereit sind, um allenfalls irgendwann ein umfassendes Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU abzuschliessen. Das sind die Wege.

Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen: Wir haben bis zum 9. Februar dieses Jahres einige Schritte vorwärts gemacht. Seither hören wir von unseren Nachbarstaaten oft, dass sie, bevor wir die Frage der Personenfreizügigkeit, der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht geklärt haben, nicht bereit sind, mit uns solche Marktzutrittsabkommen abzuschliessen. Anders gesagt: Ohne Personenfreizügigkeit gibt es keine Dienstleistungsfreiheit. Das ist, so auf den Punkt gebracht, das, was wir jetzt immer wieder hören. Darum ist es auch wichtig, dass wir jetzt in beiden Bereichen möglichst rasch zu Lösungen kommen; nicht zuletzt auch wegen unserer Unternehmen, die dringendst - das haben Sie zu Recht gesagt - darauf angewiesen sind, dass diese Marktöffnung besteht.

Wir bemühen uns aber und versuchen, Schritt für Schritt vorwärtszugehen.