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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat nimmt eigentlich zu Ordnungsanträgen nicht Stellung. Aber weil ich in der Stellungnahme zum Postulat nicht nur materiell, sondern auch prozedural argumentieren wollte, erlaube ich mir, hier doch etwas dazu zu sagen, und zwar vor allem zum Vorgehen.

Ihre Kommission musste sich zu dieser Standesinitiative aussprechen. Ich denke, sie hat verdankenswerterweise der Standesinitiative nicht einfach in dem Sinne Folge gegeben, dass jetzt bereits die Gesetzgebungsarbeiten losgehen, sondern sie hat - wie es das Parlament häufig auch zu Recht macht - gesagt: "Wir machen zuerst ein Postulat und schauen den Bericht an." Der Bundesrat beantragt Ihnen aber trotzdem, das Postulat abzulehnen, und das will ich Ihnen jetzt kurz erklären.

Ich denke, das Anliegen ist ein Stück weit nachvollziehbar. Es ist aber auch unter dem Eindruck der Veranstaltung "Tanz dich frei" entstanden. Man hat dann gesagt, so etwas dürfe nie mehr vorkommen - und dann legiferiert man jeweils relativ rasch und hat das Gefühl, man habe damit das Problem gelöst.

Die prozeduralen Überlegungen sind aber folgende: Wir stehen mitten in der Büpf-Revision. Sie haben die Büpf-Vorlage bereits beraten, der Nationalrat hat sie noch nicht beraten. Es gibt grosse Auseinandersetzungen. Es ist richtig, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat: Das Büpf betrifft Straftaten. In dem Moment, wo ein Verdacht auf eine Straftat besteht, kommt das Büpf zur Anwendung. Aber Sie sind auch mitten in der Diskussion des Nachrichtendienstgesetzes. In beiden Gesetzen verstärken wir die Instrumente, die Überwachungsmöglichkeiten, um eben auch auf solche Situationen eingehen zu können. Das ist eigentlich mein Hauptgrund, weshalb ich Sie bitte, entweder das Postulat nicht anzunehmen oder - das müssen Sie sagen, ob das rechtlich möglich ist - es in die Kommission zurückzunehmen.

Meine Bitte: Warten Sie doch die beiden Gesetzesrevisionen ab. Schauen Sie dann, was im Nachrichtendienstgesetz und im Büpf in Bezug auf diese Situation herauskommt. Wenn Sie jetzt einen grossen Bericht wollen und alle Grundlagen erarbeitet haben wollen, dann kommt dieser Bericht mitten in der Diskussion, die noch am Laufen ist; Sie kennen die Kontroverse. Ich befürchte ein bisschen, ich sage es Ihnen ganz offen, dass man dann noch mehr vermischt im Sinne von: "Jetzt wollen die Ständeräte auch noch normale Teilnehmer, die sich auf sozialen Plattformen über eine Veranstaltung austauschen, überwachen und identifizieren können." Am Schluss haben wir einen grossen Mix an Verwechslungen und Diskussionen.

Es drohen schon Referenden zum Nachrichtendienstgesetz und zum Büpf, und jetzt sollen wir auch noch abklären, wie wir Veranstaltungen allenfalls auch schon präventiv überwachen können. Mir graut es ehrlich gesagt ein bisschen vor diesen Vermischungen. Deshalb würde ich Sie bitten: Wählen Sie den Weg, der für Sie geeignet ist, aber lassen Sie zuerst die Verabschiedung der beiden Gesetze durch die Räte zu. Dann wissen Sie, was man hat. Ich bin nachher wirklich offen dafür, dass man allfällige Lücken anschaut und dass man einen entsprechenden Bericht macht. Aber ich befürchte, dass es einer guten Geschäftsführung bei den beiden sonst schon schwierigen Geschäften nicht hilft, wenn man mitten in diesen Diskussionen zusätzliche Überwachungsinstrumente diskutiert und prüft.

Darum habe ich mich hier geäussert und bitte Sie, das Postulat abzulehnen oder an die Kommission zurückzuweisen und es erst dann wieder zu diskutieren, wenn die beiden Gesetze verabschiedet sind.

[VS]