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Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-12-10

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Ordnungsantrag von Herrn Rechsteiner abzulehnen. Warum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen? Um gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs allenfalls entsprechende [PAGE 1293] Abhörungen tätigen zu können, bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Ich gehe davon aus - der Präsident der Kommission für Rechtsfragen wird mir wahrscheinlich beipflichten -, dass erst dann abgehört werden darf, wenn ein richterlicher Beschluss vorhanden ist. Nun, derartige Spontandemonstrationen mit spontanen Aufrufen lassen sehr oft keinen richterlichen Beschluss mehr zu, weil die Zeit dazu einfach nicht reicht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Im Weiteren habe ich in meinen Ausführungen dargelegt, dass die Kommission sehr gerne nochmals über diese Fragen spricht. Nur möchten wir gerne wissen, welche verfassungsrechtlichen, welche strafprozessualen, welche technischen, aber auch welche sicherheitspolitischen Auswirkungen das beinhaltet und was alles damit verbunden ist. Wenn das entsprechende Postulat angenommen wird und der Auftrag durch den Bundesrat erfüllt wird, wird die Kommission diesen Bericht zu einem späteren Zeitpunkt behandeln, und dann werden wir effektiv über ein breites Spektrum an entsprechenden Grundlagen und Fakten verfügen. Ich glaube, wenn wir schon einer Standesinitiative keine Folge geben, ist es nicht mehr als richtig, dass wir uns mit dem Anliegen ernsthaft und in voller Breite auseinandersetzen, aufgrund von Fakten und Grundlagen rechtlicher und prozessualer Natur.

Ich möchte Sie deshalb bitten, den Ordnungsantrag von Herrn Rechsteiner abzulehnen und heute das Postulat zur Ausarbeitung eines solchen Berichtes anzunehmen.