Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-12-10
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich habe jetzt gerade zugehört und die Stellungnahme des Bundesrates gelesen. Ich meine schon, dass die Situation etwas prekär ist. Es ist zwar nur ein Postulat. Weil der Kommissionssprecher aber sagte, man habe die Stellungnahme des Bundesrates in der Kommission nicht zur Kenntnis nehmen und auch nicht darüber sprechen können, neige ich eigentlich dazu, den Antrag zu stellen, die Sache sei an die Kommission zurückzuweisen.
Noch einmal: Die Kommission stellt sich nicht mehr die Frage, ob so etwas umgesetzt werden kann, sondern nur noch wie. Ich meine, dass in einer solchen Situation die Dinge aufgrund der Einwände des Bundesrates schon noch einmal gründlich angeschaut werden sollten. Es ist so, dass in einem freiheitlichen Rechtsstaat, der wir ja sind, Kontrollen nur dort möglich sind, wo es um Straftaten geht: Überall dort, wo Straftaten, Gewaltaufrufe usw. zur Diskussion stehen, gibt es die Instrumentarien; der Bundesrat weist darauf hin.
Es gibt aber legitime, verfassungsrechtlich zulässige Anlässe für Spontandemonstrationen, für Spontananlässe - wir sind ja nicht in der Türkei mit Erdogan und dem Gezi-Park. Es ist auch sensibel, wir wissen es - gerade mit der Identifikation der Teilnehmer aufgrund von Telefonüberwachungen -, wenn wir die Gesetzesrevisionen vor Augen haben, die gegenwärtig diskutiert werden. In diesem Sinne scheint es mir sinnvoll zu sein, die Sache in der Kommission noch einmal anzuschauen, bevor jetzt ein Vorstoss überwiesen wird.
Ich möchte deshalb den Antrag stellen, die Angelegenheit noch einmal an die Kommission zurückzuschicken.