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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-12-10

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10

Wortprotokoll

Frau Bühlmann, ich wiederhole bereits Gesagtes für Sie gerne noch einmal. Ich habe alle Protokolle der Kommissionsberatungen von Anfang der Neunzigerjahre bei mir. Ich habe im Einzelnen nachgeforscht, wie damals dieser Vorbehalt eigentlich begründet wurde. Die Antwort ist völlig klar: Alle Völkerrechtler, alle Rechtsspezialisten des Bundes haben festgestellt, es gebe juristisch keine Begründung für einen Vorbehalt. Ein solcher könne nur politisch erklärt werden. Jetzt kann ich das Ganze, das ich in meinem Votum schon gesagt habe, noch einmal repetieren: Es ging damals darum, eine Volksabstimmung nicht mit etwas zu belasten, das möglicherweise das vom Bundesrat erhoffte Resultat gefährdet hätte.

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