Schwaller Urs · Ständerat · 2014-12-03
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-03
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, vorbemerkend Folgendes zu sagen: Das vorgelegte Heilmittelgesetz kommt in vielen Bestimmungen, wie Sie das sicher festgestellt haben, sehr technisch daher. Das Gesetz ist mit einer Vielzahl fachspezifischer Einzelregelungen meines Erachtens von einem eigentlichen Verordnungscharakter geprägt. Die Lesbarkeit ist zumindest für den mit der Materie nicht in allen Details Vertrauten eher schwierig, aber das haben leider die vom Parlament in den letzten Jahren verabschiedeten Gesetze immer mehr an sich. Es müsste eigentlich, das meine letzte Vorbemerkung, immer mehr Gesetzgeber vom Kaliber eines Eugen Huber geben, des Schöpfers des ZGB, der prägnant in einem Satz sagte, was bei uns heute eine ganze Seite füllt - aber das ist ja nicht das Thema des heutigen Morgens.
Was nun das Heilmittelgesetz anbelangt, ist Folgendes zu sagen: Mit den sehr detaillierten Bestimmungen versucht diese zweite Etappe der Heilmittelgesetzrevision, den Spagat zu machen zwischen erstens dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, zweitens der Patientensicherheit, drittens dem Zugang zu wirksamen Heilmitteln und viertens den verschiedenen Interessen der zahlreichen Akteure im Heilmittelmarkt. Wer "Akteure" sagt, spricht damit die forschende und produzierende Pharmaindustrie an, die Verteiler und Händler, die Apotheker, Drogisten und natürlich auch die Ärzte und anderen Leistungserbringer. Die Ärzte haben zudem eine je unterschiedliche finanzielle Ausgangslage, je nachdem, ob sie selbstdispensierend sind oder nicht, je nachdem, ob sie ihre Leistungen freiberuflich oder, vereinfacht gesagt, in einem Netzwerk oder z. B. in einem Spital erbringen, die beide ebenfalls gerade von Rabatten und Rückerstattungen profitieren. Der Interessen, auch der finanziellen, gibt es also zahlreiche, und es erstaunt denn auch nicht, dass wir im Vorfeld der heutigen Beratung viele, ja sehr viele Zuschriften erhalten haben.
Alles in allem meistert das heute vorgelegte Ergebnis der ständerätlichen Kommissionsarbeit den vorher erwähnten Spagat zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen, so meine ich, recht gut.
Der Interessenausgleich ist pragmatisch, praxistauglich und unterstützt letztlich auch ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitssystem, das gerade auch die Wahlfreiheit beim Kanal des Medikamentenbezugs umfasst. Ich unterstütze im jetzt zu diskutierenden Gesetzentwurf insbesondere - wir haben lange darüber diskutiert - den genügenden Unterlagenschutz für den Pharmabereich, insbesondere zusätzlich gerade bei seltenen Krankheiten und Kinderkrankheiten. Unterstützung verdient auch die erweiterte Abgabemöglichkeit für verschreibungspflichtige Medikamente durch Apotheker. Gleiches gilt für die Ausgestaltung der ärztlichen Verschreibung, wobei wir hier wahrscheinlich noch nicht der Weisheit letzten Schluss gefunden haben, gerade auch mit Blick auf das Patientendossier. Ich meine aber, dass die Vorlage so, wie sie heute vorliegt, gangbar ist. Ich begrüsse zudem die Beibehaltung der bisherigen liberalen Regelung für die Versandapotheken und ebenfalls, das verdient unterstrichen zu werden, das wesentlich verbesserte Informationssystem und die Verankerung einer Datenbank zur Überwachung des Antibiotika-Einsatzes in der Veterinärmedizin; dieser ist ja im Moment ein aktuelles Thema. Das sind klare Pluspunkte des Gesetzentwurfes.
Lange gerungen hat die Kommission bezüglich der Regelung von Rabatten und Boni. Diese müssen unseres Erachtens auch in Zukunft möglich sein. Sicherzustellen ist aber, dass diese geldwerten Leistungen zu keiner Beeinflussung des Therapieentscheids der verschreibenden Ärztin bzw. des verschreibenden Arztes führen. Das ist entscheidend. Die getroffene Regelung, die Zustimmung verdient, ist richtigerweise auf verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt.
Unterstützung verdient ausdrücklich auch, dass Preisrabatte und Rückvergütungen an die Kostenträger weitergegeben werden müssen bzw. vom Betrieb einbehalten werden dürfen. Sie dürfen einbehalten werden, wenn die so erhaltenen Gelder nachweislich zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimitteltherapie eingesetzt werden. Das ist eine gute Sache, und wir werden ja im Detail bei Artikel 57a darauf zurückkommen.
Schliesslich und endlich äussere ich mich noch speziell zur beantragten Änderung von Artikel 102 StGB: Diese Änderung würde bei der Vorteilsgewährung einen besonderen Straftatbestand einzig für die Pharmaunternehmen schaffen. Das wäre eine stossende Ungleichbehandlung der Pharmaindustrie gegenüber allen anderen Branchen.
Dies meine einleitenden Bemerkungen, verbunden ebenfalls mit dem Antrag auf Eintreten auf die Vorlage.