Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-05-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-05-07
Wortprotokoll
In Block 3 unterstützt die BDP-Fraktion bei Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c den Antrag der Minderheit Heim. Hingegen lehnt sie bei Artikel 59 Absätze 4 und 4bis die Anträge der Minderheit Weibel sowie bei Artikel 59 Absatz 8 den Antrag der Minderheit Heim ab. Artikel 63a betreffend das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin stimmt die BDP-Fraktion mehrheitlich zu.
Zur Meldepflicht und zum Antrag der Minderheit Heim: Dazu ist zu bemerken, dass hier der Industrie keine besondere Auflage erwachsen würde, da die Hersteller schon heute automatisch diese Meldung machen und auch machen müssen. Wenn wir bedenken, dass nicht zuletzt im Zweckartikel des Heilmittelgesetzes über allem auch die Sicherheit der Versorgung mit sicheren und richtigen Medikamenten steht, ist es sehr wahrscheinlich nicht übertrieben, wenn die Meldepflicht für den Fall, dass Engpässe bestehen, ebenfalls festgehalten wird.
Im Hinblick auf Artikel 59 Absatz 4, das Melderecht, ist die BDP-Fraktion der Ansicht, dass die Version des bundesrätlichen Entwurfes genügt, da sie den Konsumentinnen und Konsumenten explizit das Recht gibt, Vorfälle zu melden; aus diesem Grund lehnen wir den Minderheitsantrag Weibel ab. Der Schutz der Meldeberechtigten ist ein durchaus nachvollziehbares Anliegen. Dennoch stellt sich die Frage, ob dieser quasi wie ein Whistleblower-Schutz wirkende Artikel tatsächlich in dieses Gesetz gehört. Nicht zuletzt auch aus Überlegungen gesetzestechnischer Art lehnen wir diesen Minderheitsantrag Weibel ab. Auch die Schaffung einer separaten Meldepflicht für Arzneimittelknappheiten gemäss Antrag der Minderheit Heim lehnen wir ab.
Zu Artikel 63a und zum Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin: Es gilt hier, eine Güterabwägung zwischen dem administrativen Aufwand und dem bestehenden Problem zu machen. Es ist unbestritten, dass die Antibiotika-Resistenzen tatsächlich ein Riesenproblem sind und möglicherweise auch zu einem lebensbedrohenden Problem anwachsen werden. Namentlich die mangelnde Compliance, die Wiederverwendung von überzähligen oder überschüssigen Antibiotika hat katastrophale Folgen, indem die Resistenzen regelrecht hergezüchtet werden. Das ist in der Veterinärmedizin nicht anders als in der Humanmedizin. Wir haben sehr wohl festgestellt, dass - wie übrigens bei anderen eingereichten Anträgen - nicht mehr eine Vernehmlassung im klassischen Sinn stattgefunden hat. Wir sind uns aber nach all den gehörten Voten bewusst und sind davon überzeugt, dass im Hinblick auf die Debatte im Ständerat hier sehr wohl über die Bücher gegangen werden muss.
Für uns ist eine Zustimmung zu Artikel 63a damit verbunden, dass man im Hinblick auf die Beratung im Zweitrat die entsprechenden Gespräche, die offensichtlich nicht oder nur zum Teil stattgefunden haben, noch führt. Schlussendlich ist es aber wichtig, dass wir diesen Artikel annehmen, um damit ernsthaft zumindest bei einem Punkt eines der grossen Probleme der Volksgesundheit anzugehen. Es gibt immer die Entschuldigung: "Warum sollen gerade wir es machen? Warum gerade jetzt?" Wenn wir es im Hinblick auf die nächsten Beratungen schaffen, den Artikel so zu verfeinern, dass er tatsächlich praktikabel ist, dann haben wir ein richtiges Zeichen gesetzt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit und damit zum Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin.