Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-05-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-05-07
Wortprotokoll
Vor dem Hintergrund, dass es bei der Vorberatung dieses Gesetzes um Begriffe wie Forschung, um Straftatbestände wie Korruption oder Fälschung, um internationalen Handel, um den Pharmamarkt, um komplexe Fragen wie geistiges Eigentum ging, ist es nicht verwunderlich, dass diese Vorberatung, wie schon bekannt ist, über ein Jahr gedauert hat. Trotzdem ist es zu begrüssen, dass hier, im Gegensatz zu anderen Vorlagen, behauptet werden kann, dass man mehr als den Grad der mittleren Unzufriedenheit aller Beteiligten erreicht hat. Die BDP-Fraktion steht der Vorlage, wie sie hier auf dem Tisch liegt, positiv gegenüber und unterstützt sie in den wesentlichen Stossrichtungen. Nicht nur aufgrund der Vorberatung, sondern auch aufgrund der Reaktionen, die zu dieser Vorlage eingetroffen sind, ist klar, welches die Schwerpunkte sind: Es sind dies die Fragen des geistigen Eigentums, es sind dies die Fragen der Integrität und Offenlegung. Es sind dies aber auch die Straftatbestände und schlussendlich alle Bereiche, in denen es darum geht, für die Patientinnen und Patienten den Zugang zu richtigen und sicheren Medikamenten und Medizinprodukten sicherzustellen.
Zum geistigen Eigentum - es wurde von einem Vorredner schon erwähnt -: Im Heilmittelgesetz werden in Artikel 1 explizit nicht nur die gesundheitspolizeilichen Aufgaben, sondern auch die attraktiven Rahmenbedingungen für die Pharmaforschung in der Schweiz erwähnt. Konkret können wir diesem Zweckartikel nachkommen, indem wir Forschungsanreize schaffen. Im Vordergrund stehen dabei die Erforschungen seltener Krankheiten, wobei eindeutig feststellbar ist, dass die Schweiz sowohl den USA wie auch der EU nachhinkt. Im Moment sind zu wenig Anreize vorhanden, um auch im Bereich von Kinderkrankheiten und seltenen Krankheiten grosse Investitionen in die Forschung zu tätigen. Hier ist Handlungsbedarf im Sinne der Mehrheitsanträge zu den Artikeln 11b und 12a gegeben; die BDP-Fraktion unterstützt diese Stossrichtung.
Zum Bereich der Integrität und Offenlegung ist Folgendes zu sagen: Während es bezüglich des geistigen Eigentums darum geht, den Entwurf des Heilmittelgesetzes zu ergänzen, weil etwas Wichtiges fehlt, geht es bei den Bestimmungen ab Artikel 57a zu den Beziehungen zwischen der Industrie und den Ärzten zwar selbstverständlich auch darum, auf die Praktikabilität zu achten, grundsätzlich geht es aber um die Stossrichtung zugunsten von mehr Transparenz und der Vermeidung allfälliger Interessenkonflikte. Diese Stossrichtung unterstützt auch die BDP-Fraktion. Die Kommissionsmehrheit hat den Weg des Bundesrates im Bereich der Integrität und Offenlegung richtigerweise ein bisschen abgeändert, indem sie in Artikel 57a Absatz 1 das Gebot der integren Handlungsweise von Fachpersonen umschreibt, in Absatz 2 jene Leistungen und Zuwendungen aufzählt, welche keine nichtgebührenden Vorteile darstellen, und in Artikel 57c Absatz 1 die Offenlegungspflicht für diese Leistungen und Zuwendungen regelt. Diese Stossrichtung und diese Anträge sind zu begrüssen und werden von der BDP-Fraktion im Grundsatz unterstützt.
Im Bereich der Strafbestimmungen ist ein wesentlicher Aspekt die Fälschung von Medikamenten. Wie auch die jüngste Geschichte gezeigt hat, kann diese zur Gefährdung von Patientinnen und Patienten führen. Der Bundesrat hat in diesem Bereich, um die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu erhöhen, richtigerweise vorgeschlagen, den Tatbestand der Fälschung neu als abstraktes Gefährdungsdelikt zu formulieren und die konkrete Gesundheitsgefährdung als Qualifikationsmerkmal für eine erhöhte Strafdrohung vorzusehen. Positiv hierbei ist, dass die Kommission es darüber hinaus als nötig erachtet hat, das Nachmachen, Verfälschen und Falschbezeichnen von Humanarzneimitteln und Medizinprodukten als weiteren Straftatbestand aufzunehmen. Diese Erweiterung des Katalogs der Straftatbestände ist zu begrüssen, erst recht in Anbetracht der kommenden Umsetzung der Medicrime-Konvention im Schweizer Recht.
Zu Abänderungs- und Einzelanträgen werden wir uns noch im Detail äussern. Mehrheitlich ist die BDP-Fraktion für die erweiterte Möglichkeit der Apotheker zur Medikamentenabgabe und im Moment auch mehrheitlich für die Verschreibungspflicht für selbstdispensierende Ärzte. Hier wurde die Opposition sehr stark, nachdem sie während der Kommissionsdebatte noch nicht so vernehmbar war. Wir werden uns dazu noch äussern.
Wir sind für Eintreten auf diese Vorlage. Unter dem Strich ist es gelungen, für Patienten, Leistungserbringer, Industrie, Versicherer und für weitere Akteure eine Vorlage zu schaffen, die tatsächlich den Hauptzweck weitgehend erfüllt, nämlich die Sicherung des Zugangs der Patienten zu sicheren und guten Produkten. Wir sind für Eintreten.