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Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-05-07

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meine Interessenbindungen bekanntgeben: Ich bin mit einem Arzt verheiratet, einer meiner vier Söhne ist Arzt, eine Schwiegertochter ist Ärztin, und eine andere ist Zahnärztin. Ich bin Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz.

Bei Artikel 26 geht es um sehr viel Geld. Jährlich werden in der Schweiz Medikamente für über 500 Milliarden Franken umgesetzt. Die Gewinne werden zwischen der Industrie, den Ärzten, den Apotheken, den Versandapotheken und den Drogisten verteilt. Dass die Wogen hochgehen, wenn es um Anteile an so viel Geld geht, ist verständlich. Wo aber stehen die Betroffenen, die Patientinnen und Patienten? Wie steht es mit der Wahlfreiheit und der immer wieder verlangten Selbstverantwortung?

Wir wissen es: Es gibt immer weniger Hausärzte. Deshalb sind die Patienten auf den Goodwill der selbstdispensierenden Ärzte angewiesen. Bei der SPO Patientenschutz häufen [PAGE 686] sich die Klagen, dass Ärzte grundsätzlich kein Rezept mehr ausstellen, auch auf Verlangen nicht. Setzt sich der Patient zur Wehr, wird ihm nahegelegt, einen anderen Arzt zu suchen. Betagte, nichtmobile Patienten sind aber auf ihren Hausarzt in der Nähe angewiesen. Die vielgepriesene Wahlfreiheit wird für die Patienten zur Farce. Es beklagen sich Patienten, die Medikamente beim Arzt abholen mussten, weil ihnen kein Rezept ausgestellt worden war, dass ihnen eine zusätzliche Konsultation verrechnet wurde, obwohl sie den Arzt gar nicht mehr gesehen haben. Wird Artikel 26 Absatz 4 gestrichen oder die Rezeptpflicht aufgehoben, verlieren die Patienten endgültig die Wahlfreiheit und können ihre Medikamente nicht mehr dort beziehen, wo sie möchten.

Die Grünliberalen bitten im Interesse der Patientinnen und Patienten, dieses falsche Signal nicht zu unterstützen und ein obligatorisches Rezept ohne Ausnahme allen Patienten zuzugestehen.