de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-05-07
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Wir behandeln Block 3, und der Gegenstand der Beratung ist hier die behördliche Marktüberwachung und die entsprechenden Meldepflichten und Melderechte und auch die entsprechenden Prozesse. An dem bisherigen Instrumentarium der Aufsicht und Kontrolle soll dabei nicht grundsätzlich gerüttelt werden. Es hat sich im Grundsatz bewährt.
Die Minderheit Heim fordert eine Ergänzung der Meldepflicht der Hersteller. Neu sollen diese den Behörden, also Swissmedic, auch Vorkommnisse melden, die zu Liefer- und Versorgungsengpässen führen können. Hierzu stellen sich selbstverständlich Fragen der Praktikabilität, da Hersteller nicht zwingend Vertriebs- und Versorgungspartner sind, welche die Lagerbestände und die Lagerhaltungsstrategien der Leistungserbringer überwachen können, und weil in der Regel mehrere Anbieter mit verschiedenen, gleichwertigen Arzneimittelangeboten auf dem Markt sind. Unklar ist auch, welche konkreten Vorkommnisse - also beispielsweise Einkaufsschwierigkeiten oder Unterbrüche in Transport- und Logistikketten oder Unterschreitungen der Mindestlagerbestände usw. - genau meldepflichtig sind und was dann die Konsequenzen einer allfälligen Pflichtverletzung wären.
Bei Artikel 59 Absatz 3, wo es um die Heilmittelsicherheit geht, will die Kommissionsmehrheit verhindern, dass eine Bestimmung ins Gesetz Einzug hält, die nicht unbedingt der Heilmittelsicherheit dient, sondern nur die administrativen Aufwendungen aller Beteiligten erhöht. Sie will sicherstellen, dass nur Vorkommnisse gemeldet werden, die direkt mit der Heilmittelsicherheit in Verbindung gebracht werden können bzw. in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind.
Zu den Anträgen der Minderheit Heim ist weiter festzuhalten, dass die Versorgungslage in der Schweiz nach wie vor sehr gut ist. Die Schweiz verfügt über eine sehr leistungsfähige pharmazeutische Industrie. Wenn Versorgungsengpässe in letzter Zeit trotzdem zugenommen haben, dann liegt das weniger an den Schweizer Herstellern als vielmehr an exogenen Vorkommnissen und Rahmenbedingungen. Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. In der ersten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes wurde die Herstellung von Formula-Arzneimitteln wesentlich erleichtert, auch in der zweiten Etappe sind Vereinfachungen bei der Zulassung vorgesehen.
Zu den Anträgen der Minderheit Weibel: Hier geht es um den Schutz der meldenden Personen. Diese Frage ist heute bereits anderweitig geregelt. Wer gutgläubig meldet, hat keine Nachteile zu erwarten. Die bestehenden Instrumente, sowohl im Verwaltungsstrafrecht wie auch im Strafprozessrecht, sind ausreichend. Es braucht im Heilmittelgesetz keine spezifische Regelung.
Deshalb bitten wir Sie, bei diesen Bestimmungen der Mehrheit der Kommission zu folgen, die mit 16 zu 7 Stimmen bzw. 16 zu 8 Stimmen bzw. 16 zu 6 Stimmen jeweils deutlich entschieden hat.
Zu den Fragen oder zum Artikel betreffend Informationssystem Antibiotika wird sich mein Kommissionssprecherkollege Steiert äussern.