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Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-05-07

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-05-07

Wortprotokoll

Zu den Stimmempfehlungen der BDP-Fraktion in Block 4: Die Information der Patientinnen und Patienten ist ein ganz wesentlicher Teil des Zwecks des Heilmittelgesetzes. Es geht um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, und dazu gehören eine sachdienliche Information und auch der Zugang zu den wichtigen und notwendigen Informationen. Die Frage, die sich hier stellt, ist eigentlich eine relativ einfache: Will man ein System einführen, das an das Institut gekoppelt ist? Oder will man dieses System privatwirtschaftlich, sozusagen als Branchenlösung, ausgestalten? So wären übrigens auch die Kosten von den Zulassungsinhabern zu tragen. Nicht immer sind Branchenlösungen oder rein privatwirtschaftliche Lösungen die besten. In diesem Fall ist die BDP-Fraktion aber der Ansicht, dass der Zweck von diesem Teil des Gesetzes mit der vorgeschlagenen Branchen- oder privatwirtschaftlichen Lösung absolut erfüllt wird. Wir lehnen die staatliche Lösung und damit den Minderheitsantrag Heim ab.

Zu Artikel 71a betreffend die Interessenbindungen der Mitglieder des Institutsrates: Die Frage der Interessenbindungen kennen wir hier drinnen alle und in der jüngsten Geschichte auch die Tatsache, dass man von nichteingetragenen Interessenbindungen eingeholt werden kann. Es geht nicht darum, den Status eines Parlamentariers mit dem eines Mitglieds des Institutsrates zu vergleichen, aber beides hat mit Vertrauen und mit Glaubwürdigkeit zu tun und damit mit Transparenz. Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass der Minderheitsantrag Frehner abzulehnen ist. Man könnte eigentlich fast so argumentieren, wie es Herr Kollege Frehner gemacht hat: Mit Ausnahme der Tatsache, dass eventuell jemand ein Problem bekommt, wenn er vergisst, eine Interessenbindung zu melden, passiert den Mitgliedern des Rates ja nichts. Kollege Frehner hat gesagt, es würde sich nichts ändern. Da kann man sich fragen: Braucht man etwas ins Gesetz zu schreiben, wenn sich dadurch nichts ändert?

Im Sinne der Vertrauensbildung und der Transparenz sind wir der Meinung, dass man diesen Passus so beibehalten sollte. Im Übrigen steht im vorangehenden Artikel 71 Absatz 3: "Der Bundesrat kann einzelne oder mehrere Mitglieder des Institutsrates aus wichtigen Gründen abberufen." Man könnte sagen: Das ist eigentlich ein bisschen eine schwammige Regelung. Es ist daher richtig, dass anschliessend, wie das die Mehrheit beantragt, spezifiziert wird, worum es geht. Deshalb sind wir nicht dafür, diesen Artikel zu streichen.

Bei der Unabhängigkeit der Experten - das betrifft Artikel 72a, wo am Schluss noch gefordert wird, dass eine reglementarische Grundlage für die Kontrolle der Interessenbindungen erlassen werde - folgt die BDP-Fraktion den Überlegungen, die von Frau Humbel dargelegt worden sind. Wir sind nicht dafür, hier noch den Erlass einer speziellen reglementarischen Grundlage zu fordern. Denn wir sind der Ansicht, dass die vorgängigen Artikel die Bedingungen regeln und dass auch der Bundesrat die Möglichkeit haben muss, in speziellen Situationen sachgerecht zu reagieren, und diese Kompetenz ohne ein spezielles Reglement erhalten müsste. Deshalb unterstützen wir hier den Streichungsantrag Humbel.