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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-05-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die Grünliberalen unterstützen in diesem Block überall die Mehrheit.

Bei Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a und entsprechend bei Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe bbis geht es um die Strafandrohung für falsches Verhalten im Zusammenhang mit Arzneimitteln. Die Mehrheit will differenzieren, ob es sich um Human- oder um Tierarzneimittel handelt. Für die Minderheit ist dies dasselbe. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Gefährdungspotenziale ist eine Gleichsetzung nicht sinnvoll. Wir unterstützen es deshalb, dass bei Humanarzneimitteln Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren angedroht werden, bei Tierarzneimitteln aber nur eine Bussenandrohung von maximal 50 000 Franken vorgesehen ist.

Auch bei Artikel 90, "Strafverfolgung", unterstützen wir die Mehrheit. Die Regelung, wie sie von der Mehrheit formuliert wird, entspricht der heutigen Handhabung. Es macht absolut Sinn, dass zentrale Verfahren geführt werden, wenn bei der Ein-, Durch- oder Ausfuhr von Heilmitteln gleichzeitig Widerhandlungen gegen das Zollgesetz, das Mehrwertsteuergesetz oder das Heilmittelgesetz vorliegen. Es wurde uns seitens der Vertreter des Heilmittelbereichs glaubhaft versichert, dass sie sich nicht zurückgebunden fühlen, sondern dass ihre Anliegen im gesamten Verfahren jeweils wirklich untergeordnet sind. Es sind vor allem die Bereiche der Zollverwaltung, die von einem solchen zentralen Verfahren bei einem Vergehen betroffen sind.

Aus diesem Grund unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit. Besten Dank, wenn auch Sie das so sehen.