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Baader Caspar · Nationalrat · 2006-05-11

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-11

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage der Verwaltungskosten. Gleich wie der Bundesrat ist auch die Minderheit der Auffassung, dass die Verwaltungskosten, die auf 3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt werden, durch die Bürgschaftsnehmer zu bezahlen sind. Das Problem von Jungunternehmern oder von KMU ist ja nicht, dass diese zur Deckung dieser Verwaltungskosten aus den laufenden Erträgen keine Gebühr oder keine Bürgschaftsprämien bezahlen können. Das Problem ist ja, dass diese mangels anderer Sicherheiten von den Banken entweder gar keine Kredite bekommen, weil sie nicht kreditwürdig sind, oder infolge des schlechten Ratings nur Kredite zu übertrieben hohen Zinsen erhalten. Dank der Sicherheit in Form der Verbürgung können sie Risikokapital wesentlich kostengünstiger aufnehmen. Daher muss es den Kreditnehmern möglich sein, aus diesem Zinsvorteil einen marginalen Teil als Bürgschaftsprämie zu bezahlen. Dies wiederum zwingt auf der anderen Seite die Organisationen, ihre Arbeit so effizient und kostengünstig zu gestalten, dass sie von den Bürgschaftsnehmern effektiv auch bezahlt werden können, ohne dass der ganze Zinsvorteil aufgefressen wird.

Die Übernahme der Kosten durch den Bund stellt nebst der Übernahme des Delkredererisikos - das ist ja die Hauptaufgabe der Verbürgung - eine unnötige zusätzliche Subventionierung und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber jenen KMU dar, die mangels Bürgschaften keine verbilligten Kredite erhalten und damit höhere Zinsen bezahlen müssen.

Zusammengefasst: Das Problem der KMU ist in der Regel die Beschaffung von Risikokapital, das heisst die Finanzierbarkeit von Investitionen, und nicht die Tragbarkeit von Bürgschaften. Das Bürgschaftswesen darf schlussendlich nicht zu einer Negativselektion von KMU führen, die aus eigener Ertragskraft nicht einmal in der Lage sind, die Bürgschaftsprämien zu bezahlen. Das ist klar falsche Strukturförderung.

Wenn Sie diesem Kommissionsantrag zustimmen werden, bleibt Folgendes anzumerken: Trotz der Vervierfachung des Bürgschaftsvolumens - d. h. einer Erhöhung des Volumens der Verlustdeckung von heute 125 Millionen auf neu dann 600 Millionen Franken - wird es nicht zu einer Vervierfachung der Anzahl der Kreditnehmer und damit nicht zu einer Vervierfachung des Arbeitsaufwandes kommen, weil gleichzeitig die maximale Höhe der gedeckten Verluste je Bürgschaft von 150 000 auf 500 000 Franken angehoben wird. Auch daraus, dass die Höhe der Bürgschaft pro Bürgschaftsnehmer ansteigen wird, ist ein Effizienzgewinn zu erwarten. Es wird also nicht so viele zusätzliche Bürgschaftsnehmer geben.

Ich bitte Sie deshalb: Schaffen Sie einen gewissen Druck auf die Organisationen, effizient zu sein, und verzichten Sie darauf, dass der Bund diese Verwaltungskosten übernehmen muss.

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