Bosshard Walter · Nationalrat · 2000-03-07
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Das Thema Unabhängigkeit des Anwalts und der Anwältin ist und bleibt, auch im Rahmen der Differenzbereinigung, zentrales Thema des Anwaltsgesetzes. Die bisherigen Formulierungen sowohl des National- wie auch des Ständerates vermögen meines Erachtens nicht zu befriedigen. Es scheint mir deshalb richtig zu sein, dass Artikel 7 Absatz 1 Litera e, dann auch Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 11 Litera b, die damit in einem engen Zusammenhang stehen, nochmals genauer unter die Lupe genommen werden.
Mit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen sind wir von der Minderheit der Meinung, dass es richtig ist, auf eine nähere Umschreibung der Unabhängigkeit in Artikel 7 Absatz 2 zu verzichten und den Absatz zu streichen. Entgegen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen sind wir aber der Ansicht, dass wir in Artikel 7 Absatz 1 Litera e auf die ursprüngliche Fassung des Bundesrates zurückkommen müssen. Diese bewusst offene Lösung des Bundesrates überlässt es den Aufsichtsbehörden und den Gerichten, die Konturen der Unabhängigkeit zu bestimmen.
Die Unabhängigkeit ist nicht gegeben, wenn ein Konflikt möglich ist, einmal zwischen den Interessen der Klientel und den Eigeninteressen der Anwältin oder des Anwaltes, oder dann zwischen den Interessen der Klientel und den Interessen des Arbeitgebers. Ob ein Anwalt im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Litera e und Artikel 11 Litera b unabhängig ist, hat die Aufsichtsbehörde beim Eintrag ins Register zu prüfen. Das formelle Kriterium eines Anstellungsverhältnisses ist nicht entscheidend.
Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema im National- wie im Ständerat bereits eingehend behandelt wurde. Wenn wir aber ein zukunftsgerichtetes, liberales Anwaltsgesetz im Sinne eines Freizügigkeitsgesetzes wollen, dann müssen wir den Mut haben, hier und bei Artikel 11 Litera b den Unabhängigkeitsbegriff neu zu überdenken.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit, der auch von der FDP-Fraktion unterstützt wird, zuzustimmen.