Munz Martina · Nationalrat · 2015-05-04
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-04
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Die SP-Fraktion begrüsst die Vorlage. Wir werden die Vorlage zur parlamentarischen Initiative unterstützen und lehnen den Nichteintretensantrag ab.
Noch gibt es in der Schweiz keine allgemeinverbindlichen Grundsätze für Schutz, Förderung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Bis heute kann der Bund weder qualitative Standards noch Mindestvorgaben zuhanden der Kantone formulieren. In Zukunft soll der Bund seine Rolle im Sinne einer Querschnittfunktion wahrnehmen und im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik unterstützend oder sogar federführend tätig werden.
1997 ratifizierte die Schweiz die UN-Kinderrechtskonvention. Darin werden allen Kindern die gleichen Rechte garantiert. Die föderalistische Ausgestaltung des Kinderschutzes in der Schweiz führt aber dazu, dass es heute vom Wohnort abhängt, in welchem Ausmass Kinder oder Jugendliche Schutz und Förderung erfahren. Die Zugangsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kantonen variieren zu stark. Das widerspricht dem Gebot der Chancengleichheit. Es braucht deshalb eine Gesamtstrategie, die es dem Bund ermöglicht, für Gleichbehandlung und Fairness zu sorgen. Zudem fehlt heute eine gute Koordination der Angebote. Mit der Vorlage wird dafür die Basis geschaffen. Damit können Doppelspurigkeiten und ineffiziente Vorgehensweisen vermieden werden.
Die Ergänzung mit dem Begriff "Mitwirkung" ist für uns wichtig. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Rechtssubjekte in Bezug auf ihre Lebenssituation. Sie haben ein Recht auf Mitsprache. Dieses umfasst die individuellen Rechte wie Anhörung im Scheidungsverfahren der Eltern sowie kollektive Rechte wie die Mitwirkung bei Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche direkt betroffen sind, zum Beispiel in der Schule oder in der Gemeinde. Jedes Kind und jeder Jugendliche würde so besser einbezogen und wäre ein aktiver Teil der Gemeinschaft. Das ist eine wichtige Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes [PAGE 636] Leben als künftige Staatsbürgerin und als künftiger Staatsbürger.
Ein regelmässiges Monitoring und ein verbindlicher Austausch zwischen Bund und Kantonen würden einen wertvollen Beitrag zur konsequenten Umsetzung der Kinderrechte leisten. Dies ist erst mit dieser Verfassungsgrundlage möglich.
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben heute bereits eine Vielzahl von guten und notwendigen Massnahmen im Interesse von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Das anerkennen wir, und dieses Engagement soll keinesfalls geschmälert werden. Es geht nicht um einen Eingriff in die Hoheit der Kantone, auch nicht um eine Bevormundung, sondern um eine gezielte Unterstützung. Kantone und Gemeinden behalten auch mit dieser Verfassungsbestimmung immer noch grosse Freiräume, um eine aktive Kinder- und Jugendpolitik umzusetzen. Kantone und Gemeinden sind und bleiben die Hauptzuständigen, und das ist auch richtig so, denn sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten.
Die SP-Fraktion bittet Sie zugunsten der Kinder und Jugendlichen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.