Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-05-04
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-05-04
Wortprotokoll
Es ist weitgehend unbestritten, dass in Spezialbereichen des Unterlagenschutzes eine Verstärkung notwendig ist, damit überhaupt Heilmittel entwickelt und zur Zulassung angemeldet werden. Dies gilt insbesondere für Medikamente in der Kinderheilkunde und für Medikamente zur Behandlung von seltenen Krankheiten. Der Bundesrat beantragte Ihnen deswegen eine Verlängerung des Unterlagenschutzes auf zwölf Jahre. Der Ständerat erweiterte diese Möglichkeit sogar, indem er beschloss, dass der Unterlagenschutz während bis zu fünfzehn Jahren gewährt werden kann.
Die nationalrätliche Kommission ging jetzt noch weiter und führte die Marktexklusivität ein. Damit wird die Konkurrenz vollständig ausgeschaltet, da Zweitanmeldungen für die gleiche therapeutische Indikation während zehn Jahren ausgeschlossen sind. Es geht bei der Marktexklusivität eben nicht darum, wie es meine Vorrednerin gesagt hat, ob man überhaupt Medikamente gegen seltene Krankheiten zur Verfügung hat oder nicht. Es geht darum, dass eine absolute Monopolstellung geschaffen wird. Es geht nicht darum, ob die Entwicklung dieser Medikamente lohnenswert ist, sondern darum, ganz spezielle Gärtchen einzelner Grossunternehmen zu schützen. Diese wissen sehr genau, wie sie marktwirtschaftlich agieren müssen, um aus solchen Medikamenten auch "Kollateralgewinne" zu generieren, neue Behandlungskategorien zu schaffen, um nachher den entsprechenden Schutz auch für die gleiche therapeutische Indikation möglichst maximal zu ihren Gunsten zu nutzen.
Es ist schon erstaunlich, dass mit der Marktexklusivität ein Weg beschritten wird, mit dem Monopolstellungen geschaffen werden - in einer Welt der Marktwirtschaft, unter geregelten Rahmenbedingungen. Immerhin könnte sich ja grundsätzlich jedes Unternehmen auch in die Lage bringen, ein Konkurrenzprodukt zu jenem des Erstanmelders auf den Markt zu bringen. Offenbar scheint das in der Praxis im Sinne der Spezialisierung mit Blick auf Konkurrenzunternehmungen nicht mehr relevant zu sein. Dass andere Länder diese Praxis bereits anwenden, heisst ja noch nicht, dass dies ein Gütezeichen für einen gesetzlichen Nachvollzug in der Schweiz ist. Die jetzt zusätzlich geforderte Marktexklusivität schafft sehr problematische Monopolstellungen, die in ihrer Konsequenz nicht nur den freien Markt massiv einschränken, sondern auch Innovationen zugunsten der betroffenen Patientinnen und Patienten verhindern.
Die Grünen bitten Sie deshalb, dem ständerätlichen Konzept zu folgen und den Anträgen der Minderheit Carobbio Guscetti zuzustimmen.