Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-05-04
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Das ist eine [PAGE 620] ausgewogene Lösung, um die wir lange gerungen haben; Sie sehen das an den vielen Minderheitsanträgen.
Wir sind uns wohl alle darin einig: Es geht hier um die Integrität der Personen, die Heilmittel abgeben. Sie sollen bei der Abgabe nicht durch eigene finanzielle Interessen geleitet werden. Sie sollen also zum Beispiel nicht ein teureres oder ein nichtpassendes Medikament verschreiben, nur weil sie darauf mehr Rabatt bekommen als auf einem anderen. Die einfachste Möglichkeit ist: Man verbietet solche Rabatte. Eine andere Möglichkeit ist: Man verlangt die Pflicht zur Weitergabe aller Rabatte an die Patienten, so, wie dies die Minderheit III (de Courten) tut. Nun, weder der Nationalrat noch der Ständerat wollen dies, und begründet worden ist dies unter anderem damit, dass das Ausschliessen von Rabatten das Gesundheitswesen verteuere, das heisst, dass die Personen, die Heilmittel abgeben, wegen der Pflicht zur Weitergabe von Rabatten keine Anreize hätten, Rabatte auszuhandeln. Diese Bedenken wurden nicht ganz zu Unrecht geäussert. Das Ziel Ihrer Kommission war es also, einerseits Rabatte zu ermöglichen und andererseits die Integrität der Personen, die Heilmittel abgeben, sicherzustellen.
Bei Artikel 57a soll es nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission und nach Meinung der SVP-Fraktion nach wie vor um alle Heilmittel gehen, weil Korruption nicht nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten möglich ist. Auch bei Absatz 2 bleibt die Kommissionsmehrheit sinngemäss bei der ursprünglichen Version, und bei Absatz 2 Litera d soll zudem sichergestellt werden, dass die Vergünstigungen keinen Einfluss auf die Wahl der Therapie haben.
Nun zu Artikel 56 Absatz 3bis KVG: Dort wird sichergestellt, dass ein Grossteil der Rabatte weitergegeben wird; "im Wesentlichen", das ist der Terminus, bedeutet zwischen zwei Dritteln und drei Vierteln. Das ist die Rechtspraxis. Das ist aus unserer Sicht eine Lösung, die dafür sorgt, dass Rabatte möglich sind. Personen, welche Heilmittel abgeben, haben ein Interesse daran, weil sie zwischen einem Drittel und einem Viertel für sich behalten können. Weil die Rabatte aber "im Wesentlichen" weitergegeben werden müssen, hat dies auch eine kostendämpfende Wirkung.
Stimmen Sie deshalb dieser ausgewogenen Lösung zu, die eben beide Interessenlagen berücksichtigt, und lehnen Sie alle Minderheitsanträge ab.