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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-09

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-09

Wortprotokoll

Das Krankenversicherungsgesetz bestimmt heute, dass bei ausserkantonalen ambulanten Behandlungen höchstens jener Tarif vergütet wird, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung gilt. Wenn ich also als Freiburger zu einem Arzt in Bern gehe und der bernische Arzttarif höher ist als der freiburgische Arzttarif, so muss ich als Grundversicherter zum Selbstbehalt und zur Franchise einen Aufpreis bezahlen. Um das umzusetzen, muss jede einzelne Rechnung von den Versicherungen geprüft werden. Es verursacht die Prüfung der einzelnen Rechnungen - ich glaube, es braucht dazu keine langen Ausführungen - jährliche Verwaltungskosten von etwa 15 Millionen Franken.

Ein weiterer Grund: Diese heutige Praxis führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Schweizern und Grenzgängern aus dem EU-Raum, welche irgendwo im EU-Raum und ohne finanzielle Zuschläge einen Arzt wählen können. Bei der heutigen Mobilität ist die jetzige KVG-Regelung nicht mehr zeitgemäss. Sie trägt der Tatsache nicht Rechnung, dass es überkantonale Vertragsgemeinschaften gibt. Vor allem gibt es im ambulanten Bereich - das ist wichtig zu sagen -, im Gegensatz zum stationären Bereich, auch keine Finanzierung von ausserkantonalen Leistungen über Steuergelder, was ja allenfalls noch ein Grund hätte sein können, um einen höheren finanziellen Beitrag des Einzelnen, der sich nicht in seinem Kanton behandeln lässt, ins Recht zu fassen.

Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen und diesen - erlauben Sie mir den Ausdruck - Anachronismus zu beseitigen.