Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-09-09
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Die SGK behandelte die verbleibenden drei materiellen Differenzen an ihrer Sitzung vom 26. August 2013. Sie empfiehlt Ihnen überall einstimmig, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Es handelt sich um Artikel 117a der Bundesverfassung, mit dem Titel sowie Absatz 1bis und Absatz 2 Buchstabe c.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, am ursprünglichen deutschen Titel des Gegenvorschlages festzuhalten, also "Medizinische Grundversorgung", ohne den einen Berufszweig der Hausarztmedizin zu nennen.
In Artikel 117a hat der Nationalrat einen neuen Absatz 1bis hinzugefügt, in dem er "günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Gesundheits- und Medizinalberufe" verlangt und mit dem er auch eine "ausgewogene regionale Verteilung" sowie eine Stärkung von "Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion" in der Verfassung verankern will. Auch hier beantragt Ihnen die SGK einstimmig, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben, das heisst, Absatz 1bis zu streichen.
Ebenso bezüglich Absatz 2 Buchstabe c: Der Gegenvorschlag des Ständerates gibt ja dem Bund bereits die Kompetenz, "Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung" zu machen. Der Bund mischt sich aber bei der Ausgestaltung und Sicherstellung der ausreichenden Versorgung nicht in die Kompetenz der Kantone ein. Deshalb empfiehlt Ihnen die SGK auch hier einstimmig Festhalten, das heisst Streichen des zusätzlichen Buchstabens. [PAGE 659]
Es wäre möglich gewesen, diese Differenzen im Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" bereits in der vergangenen Session zu bereinigen. Um den Initianten und dem Departement noch etwas mehr Zeit zu geben, den Zielen des Masterplanes Hausarztmedizin näher zu kommen, wurde das Geschäft auf die nächstfolgende ordentliche Sitzung der SGK, auf den 26. August 2013, verschoben, denn mit dem Abschluss der Beratungen im Parlament wird der Entscheid über einen allfälligen Rückzug der Volksinitiative aktuell.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich bei einem Einschwenken auf den Gegenentwurf des Ständerates klare Signale vonseiten der Initianten für einen Rückzug habe. Sie haben effektiv mit ihrer Initiative sehr viel erreicht. Erstens wird die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Hausarztmedizin im kommenden Medizinalberufegesetz wie auch an den Universitäten tatkräftig unterstützt. Zweitens scheinen die Verhandlungen über die Labortarife, die damals für die Lancierung der Hausarzt-Initiative den letzten Schub gaben, ebenfalls auf eine für alle akzeptable Lösung hinzuzielen. Der dritte entscheidende Punkt liegt in einer Einigung der Tarifpartner für die Besserstellung der Hausärzte in Bezug auf die Abgeltung ihrer Leistungen. Hier gibt es trotz Annäherungen der Standpunkte noch Fragezeichen. Ich nehme an, dass sich Herr Bundesrat Berset noch zum aktuellsten Stand äussern wird.
Die Kommission hält an einem schlanken, klaren Gegenvorschlag fest. Sie ist überzeugt, dass mit der Fassung des Ständerates der Wichtigkeit der Hausärzte in der medizinischen Grundversorgung überaus deutlich Rechnung getragen wird. Wir haben gesehen, dass der Masterplan gut unterwegs ist. Die Massnahmen werden auch von einer entsprechenden Motion beider Räte gestützt. Weiter wollte und konnte Ihre SGK nicht gehen.
So bitte ich Sie noch einmal namens der einstimmigen Kommission, bei den Differenzen an der Fassung unseres Rates festzuhalten.