Lexipedia

Eder Joachim · Ständerat · 2013-09-09

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt mit einer wohltuend kurzen Begründung die Annahme meiner Motion. Das ist erfreulich. Dafür danke ich. Wenn ich jetzt trotzdem noch etwas sage, dann deshalb, weil Scienceindustries uns in einer Zuschrift empfiehlt, die Motion abzulehnen. Sie tut dies unter anderem mit der Begründung, die Swissmedic-Zulassung sei kein Qualitätszeichen für ein Arzneimittel, sondern nur die gesundheitspolizeiliche Voraussetzung, damit es verkauft werden dürfe. Der Schweizer Wirtschaftsverband Chemie/Pharma/Biotech steht mit seiner Ansicht allerdings alleine da. Swissmedic setzt bekanntlich zu Recht hohe Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln. Bei allen Zulassungen gibt es strenge internationale Qualitätsvorgaben bezüglich der Herstellung sowie sehr konkrete Anforderungen bezüglich der Wirksamkeit und Sicherheit, deren Erfüllung mit umfassenden Dossiers nachzuweisen ist.

Demgegenüber gibt es immer mehr Produkte im Handel, welche für den Konsumenten zwar den Anschein eines Arzneimittels erwecken, rechtlich gesehen aber ein Nahrungsergänzungsmittel, ein Medizinprodukt oder ein kosmetisches Produkt sind. Die Grenzen sind fliessend. Für die Konsumenten und Patienten wird es immer schwieriger, sich zu orientieren und den Überblick zu behalten. Heute wird überall Transparenz verlangt. Mir scheint es deshalb wichtig, dass die Konsumenten wissen, ob sie ein Arzneimittel mit einer dokumentierten Wirkung oder ein anderes Produkt kaufen, z. B. ein Nahrungsergänzungsmittel, das in der Regel deutlich tiefer dosiert ist, oder ein Medizinprodukt, das wie ein Medikament aussieht, aber anders funktioniert.

Ich gebe Ihnen ein konkretes Beispiel: Ein Grossverteiler verkauft einen Hustensirup mit Isländisch Moos und Malvenextrakt. Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, muss die Hauptwirkung physikalischer Natur sein, und die genannten Wirkstoffe dürfen nicht so hoch dosiert werden, dass sie für die Hauptwirkung verantwortlich sind, wie dies bei einem Arzneimittel der Fall wäre. Swissmedic prüft derzeit die Rechtmässigkeit des genannten Produkts. Doch solche Prüfungen dauern Monate. Klar ist auch, dass es mehrere Umgehungsstrategien gibt, mit welchen die Patienten getäuscht werden können.

Bezüglich der Medizinprodukte sind uns die Hände gebunden, weil wir die EU-Regeln vollständig übernehmen. Es ist also sinnvoll, dass wir die Kategorie der Arzneimittel - um diese geht es in meinem Vorstoss - stärken, indem es eine [PAGE 668] Kennzeichnung gibt, die in der Kommunikation im Zusammenhang mit einem Arzneimittel verwendet werden darf. Damit schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Patienten. Damit stärken wir letztlich auch die Arbeit von Swissmedic. Beides erachte ich als sinnvoll.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, damit sich die Konsumenten im Produktedschungel besser orientieren können. Es geht letztlich auch um wirtschaftliche Fairness. Die Hürden und die Kosten für eine Arzneimittelzulassung sind hoch. Wird die Kategorie der "Over the counter"-Arzneimittel nicht gestärkt, so haben wir immer mehr sogenannte Borderline-Produkte im Markt. Die Wirksamkeit dieser Arzneimittel dürfte dann insgesamt abnehmen. Schliesslich, und dies ist unbestritten, verfügen Produkte, die von Swissmedic analysiert und zugelassen werden, über ein Qualitätsniveau, das nichtgenehmigte Produkte nicht aufweisen können.