Laubacher Otto · Nationalrat · 2001-12-10
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10
Wortprotokoll
Der Begriff "Papierlose" trifft meistens auf definitiv abgewiesene Asylsuchende zu, die nach Ablauf der Ausreisefrist in die Illegalität abgetaucht sind. Wenn man zudem untersucht, in welchen Kantonen die grössten Probleme mit rechtswidrigen Aufenthalten bestehen, muss festgestellt werden, dass es diejenigen sind, die die geltenden Gesetze nicht oder nicht richtig umgesetzt haben. Für die SVP-Fraktion kommt eine pauschale Regelung, eine gesamthafte Aufnahme der "sans-papiers" nicht infrage.
Im Gegenteil: Illegale Aufenthalter sind auszuweisen. Es muss nun endlich den bestehenden Gesetzen Nachdruck verliehen werden. Andernfalls stellt man die Rechtsgleichheit infrage und diskriminiert diejenigen Menschen, die sich nach den bestehenden Gesetzen verhalten haben und der Ausreisepflicht nachgekommen sind. Handelt man nicht korrekt, leistet man dem illegalen Aufenthalt Vorschub - ja, man fördert ihn geradezu. In Härtefällen sieht das Gesetz eine spezielle Regelung vor, die unserer Meinung nach genügt. Als positives Beispiel sei der Kanton Luzern erwähnt, der eine Härtefallkommission (Gutachterkommission für Härtefälle im Asylwesen) ins Leben gerufen hat. Diese Kommission besteht aus Mitgliedern des Amtes für Migration, der Caritas und der Sozialen Dienste. Nach Auskunft der Regierungsstellen des Kantons stellen deshalb die "sans-papiers" kein grosses Problem dar. Nachdem selbst der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz im Diskussionsbeitrag vom September 2001 festgestellt hat, dass die Anzahl der ehemaligen Saisonniers aus Ex-Jugoslawien und der ehemaligen Inhaber der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung vermutlich ziemlich klein ist, braucht es sicher keine spezielle gesetzliche Lösung.
Hingegen ist die SVP-Fraktion nicht abgeneigt, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es in Zeiten grossen Arbeitsanfalls während einer limitierten Zeitdauer erlaubt, zusätzlich Arbeitskräfte ohne Familiennachzug anzustellen. So könnte ebenfalls dem Problem der Schwarzarbeit entgegengewirkt werden.
Ich bitte den Bundesrat, die säumigen Kantone dazu anzuhalten, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und so die leidige Diskussion um die "sans-papiers" zu beenden.