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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist ganz klar der Auffassung, dass in der Sozialversicherung keine Benachteiligung der verheirateten Partner gegenüber den unverheirateten Partnern besteht. Daher kann man nicht damit rechnen, dass man mit der Initiative eine höhere AHV bekommt, wenn man verheiratet ist. Die Frage wird sich irgendwann einmal stellen, ob man die Plafonierung aufheben und eine Rente von zweimal 100 Prozent bezahlen will, aber dann müsste man gleichzeitig alle Vorteile, die verheiratete Partner heute in der AHV haben, auch eliminieren, um wieder eine Gleichbehandlung zu haben. Ich weise gerne noch einmal darauf hin, dass sich das Bundesgericht im Dezember 2013 intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat und wie der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass in der AHV, im Bereich Sozialversicherungen keine Ungleichbehandlung der verheirateten Partner gegenüber den unverheirateten Partnern besteht.

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