Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-12-10
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Seit nunmehr dreissig Jahren sucht die Schweiz nach einer Lösung, damit Ehepaare durch den Fiskus nicht mehr benachteiligt werden. In dieser langen Zeit hat sich zwar etwas getan, aber auch nach drei Jahrzehnten haben wir in diesem Land noch keine steuerliche Gleichberechtigung von verheirateten Paaren erreicht. Bei der Bundessteuer sind noch immer 80 000 Ehepaare benachteiligt gegenüber Paaren, die im Konkubinat leben. Betroffen sind vor allem Familien im Mittelstand.
Es ist höchste Zeit, dass wir diese Heiratsstrafe endlich beseitigen. Die Steuerlast darf heute bei der Wahl der Lebensform kein Hindernis mehr darstellen. Vielmehr gilt es Ehe und Familie zu stärken. Das ist das Ziel der vorliegenden CVP-Initiative. Sie verbietet die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren und verankert gleichzeitig die gemeinsame Besteuerung der beiden Partner explizit in der Verfassung, denn letztlich ist die Ehe bei aller Vielschichtigkeit immer auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Diesen entscheidenden Aspekt greift nur der Initiativtext auf, und dieser gilt auch für die eingetragenen Partnerschaften.
Der zur Diskussion stehende Gegenvorschlag der Kommission verzichtet darauf, Paare als Wirtschaftsgemeinschaft zu betrachten. Das ist eine entscheidende Lücke, die der Individualbesteuerung die Türe öffnet.
Ich bitte Sie, die Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" zu unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen: Bei der individuellen Besteuerung von Eheleuten resultiert, je nach Zusammensetzung der Einkommen, unter dem Strich eine Benachteiligung. Damit würde genau das Gegenteil des Gewünschten erreicht. Nur die Initiative kann das Problem lösen. Im Gegensatz zum Gegenvorschlag der Kommission schliesst die CVP-Initiative mit der expliziten Nennung der Wirtschaftsgemeinschaft eine Individualbesteuerung von verheirateten Personen grundsätzlich aus. Mit der Zulassung der Individualbesteuerung würde die Anzahl eingereichter Steuererklärungen zunehmen, und der administrative Aufwand würde in der Folge deutlich grösser. Die Initiative zielt in die gleiche Richtung wie die Politik des Bundesrates, der die Volksinitiative darum auch unterstützt. Die Umsetzung soll dem Finanzdepartement überlassen sein. Möglich sind zum Beispiel verschiedene Splittingmodelle oder auch eine Anpassung der Tarife.
Entscheidend ist vor allem, dass wir jetzt handeln. Sie alle kennen die demografischen Herausforderungen in unserem Land. In dieser Situation können wir es uns nicht mehr länger leisten, die Familien zu benachteiligen. Die Initiative schlägt den richtigen Weg ein. Die Ehe ist eine Gemeinschaft, auch vor dem Fiskus. Das Ja zur Initiative bedeutet, dass die Steuern in Zukunft nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Paares berechnet sind, während der Gegenvorschlag die Ungleichbehandlung weiterhin aufrechterhält.
Ich danke Ihnen - empfehlen Sie die Volksinitiative zur Annahme!