Lexipedia

AB 174289

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09

Wortprotokoll

Es ist so, dass sich der Bund an den Kosten der Berufsbildung mit leistungsorientierten Pauschalbeiträgen an die Kantone beteiligt. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer am Aufwand orientierten Subventionierung, wie sie in anderen Bereichen üblich ist. Der Vorteil für die Kantone ist der selbstverantwortete Mitteleinsatz gemäss den regionalen Besonderheiten und Bedürfnissen.

Herr Nationalrat Reynard, lassen Sie mich ganz kurz aufzählen, welche Aufgaben aus den Pauschalbeiträgen durch die Kantone finanziert werden: Da geht es um die fachkundige individuelle Begleitung von Lernenden in zweijährigen beruflichen Grundbildungen; um Massnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung; um Berufsfachschulen; um überbetriebliche Kurse und Kurse an vergleichbaren Lernorten; um den allgemeinbildenden Unterricht für die Vorbereitung auf die Berufsmaturität; um vorbereitende Kurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen; um die eidgenössischen höheren Fachprüfungen; um Bildungsgänge an höheren Fachschulen; um berufsorientierte Weiterbildung; um Veranstaltungen der Bildung für Berufsbildnerinnen und -bildner; um die Qualifizierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater; um die Durchführung von Prüfungen und anderen Qualifikationsverfahren. Sie sehen, dass die Kantone Gelder vor allem auch dort einsetzen, wo sie ihre eigene Kompetenz kennen.

Die Aufteilung der Pauschalen auf die Kantone anhand der Ausbildungsverhältnisse in der beruflichen Grundbildung, also der Anzahl Lehrverhältnisse, hat sich nach Einschätzung des Bundesrates bewährt, und sie kann aufgrund klar definierter, aktueller Zahlen vorgenommen werden. Durch die geltende Aufteilung werden keine Präjudizien betreffend den Verwendungszweck geschaffen, dieser ist im Gesetz separat geregelt. Neben der Berufsbildung werden der berufliche Wiedereinstieg und die berufliche Wiedereingliederung auch durch die Arbeitslosen- beziehungsweise die Invalidenversicherung unterstützt.

Fazit: Die Berechnungsgrundlage für die Pauschalbeiträge an die Kantone hat sich bewährt. Die Pauschalen geben den Kantonen innerhalb eines gesetzlich definierten Verwendungsrahmens den nötigen Spielraum.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.