Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Das Staatssekretariat für Migration ist verpflichtet, staatsschutzrelevante Aspekte aus Asyldossiers dem Nachrichtendienst des Bundes zu melden und die Fälle zur Prüfung zu unterbreiten. Die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen nehmen eine allfällige Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst, analysieren die Lage laufend und treffen die nötigen Massnahmen.
Ein generelles Einreiseverbot für Asylsuchende muslimischen Glaubens widerspricht zentralen Grundsätzen der Schweizerischen Bundesverfassung sowie der Genfer Flüchtlingskonvention. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich die weit überwiegende Mehrheit aller Asylsuchenden in der Schweiz an die geltende Rechtsordnung hält.
Für die Schweiz hat die Hilfe vor Ort oberste Priorität. So hat die Schweiz alleine für die Opfer aus der syrisch-irakischen Krisenregion seit 2011 Hilfeleistungen in der Höhe von 128 Millionen Franken getätigt. Die dringend nötige Hilfe vor Ort entbindet die Schweiz jedoch nicht von der Pflicht, Asylgesuche im Inland zu prüfen und Schutzbedürftigen Asyl oder eine vorläufige Aufnahme zu gewähren. Die Konfessionszugehörigkeit von Asylsuchenden in der Schweiz wird statistisch nicht systematisch erfasst. [PAGE 159]