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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-03-11

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit I geht es um Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b der geänderten Verfassung des Kantons Bern.

In Übereinstimmung mit den Grundrechtsgarantien der Bundesverfassung diese Bestimmung zu legiferieren ist zwar möglich, wie die Kommissionsmehrheit meint; zudem beantragt dies der Bundesrat. Es ist aber nur möglich, wenn der Kanton Bern eine Gesetzgebung zur Umsetzung seiner Verfassung beschliesst, die nicht dem Wortlaut und nicht dem Sinn dieser kantonalen Verfassung entspricht. Das geht aus den Seiten 9095ff. der Botschaft klar hervor. Wenn wir jetzt also die Gewährleistung erteilen, dann heisst das, dass wir zwingend davon ausgehen, dass der Kanton Bern diese Verfassungsänderung nicht so umsetzen wird, wie sie gedacht [PAGE 272] war, sondern so, dass sie dann kompatibel zum Bundesrecht wird. Mehrheit und Minderheit sind sich also in dem Sinn einig, dass sie sagen: Wenn die Gewährleistung erteilt wird, kann die Verfassungsänderung nur auf diese Weise umgesetzt werden.

Ich bin der Meinung, dass es bei dieser Ausgangslage auch demokratiepolitisch problematisch ist, dem Kanton einerseits das Signal zu geben, dass diese Verfassungsänderung umgesetzt werden könne, aber andererseits gleichzeitig mit den Materialien, mit der Diskussion hier und in der Kommission sowie mit den Erwägungen des Bundesrates zu sagen, dass sie eigentlich nicht so umgesetzt werden könne, wie das die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern gedacht haben.

Das richtige Mittel - das gebe ich zu, auch wenn es nicht mein Antrag ist - wäre in diesem Fall effektiv ein Vorbehalt. Wir haben in der Kommission aber, für einmal übereinstimmend, entschieden, dieses Instrument nicht einfach ohne Vorankündigung quasi wieder aus dem Archiv der parlamentarischen Mittel hervorzunehmen, sondern es gehörig anzukündigen, wie es der Kommissionssprecher getan hat.

Unter diesen Umständen war ich gezwungen, meinen Antrag aufrechtzuerhalten und zu sagen: Weil ich nicht glaube, dass man hier dem Willen der Stimmenden einerseits und der Bundesverfassung andererseits gerecht werden kann, muss ich diesen Teil der Verfassungsänderung für ungültig erklären. Es widerspricht ganz klar dem Diskriminierungsverbot, wenn Behinderte aufgrund der Tatsache, dass sie wegen ihrer Behinderung unverschuldet Sozialversicherungsleistungen beziehen, nicht eingebürgert werden können. Auch da sind sich Mehrheit und Minderheit materiell vollkommen einig.

In diesem Sinne geht es hier nicht um eine Differenz bei der Frage, was korrekt und was falsch wäre, wenn die Mehrheit obsiegen würde. Vielmehr fragt es sich, ob wir erstens diese Verantwortung dem Kanton Bern überlassen wollen, ob wir es zweitens demokratiepolitisch für korrekt halten, dass wir damit dem Kanton Bern die Aufgabe geben, seine Verfassung so umzusetzen, wie sie eigentlich nicht gedacht war, und ob wir drittens das Risiko eingehen wollen, dass der Kanton Bern sich allenfalls nicht daran halten wird - das könnte nämlich sein - und dass das Recht dann im Einzelfall erstritten werden muss.

Die Minderheit will nicht das Risiko eingehen, dass sich nachher in einem Einzelfall eine definitionsgemäss bereits benachteiligte Einzelperson wehren und dafür einsetzen muss, dass der Kanton Bern seine Pflicht wahrnimmt, die Kantonsverfassung bundesverfassungskonform umzusetzen. Das steht nämlich auf dem Spiel. Es mag nicht so viel sein, wie man vielleicht meinen könnte, trotzdem finde ich es richtig, nicht das Risiko einzugehen, dass am Schluss eine betroffene Einzelperson für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit sorgen muss.

Stimmen Sie in diesem Sinne dem Antrag der Minderheit I zu.