Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2015-03-11
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative hat einen langen Weg - oder besser gesagt einen langen Aufenthalt in der berühmten Schublade - hinter sich. Unsere Kollegin Nationalrätin Ada Marra weist in ihrer parlamentarischen Initiative darauf hin, dass in der Schweiz geborene Personen, deren Eltern ebenfalls bereits in der Schweiz geboren wurden und deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert waren, nicht mehr als Ausländerinnen und Ausländer betrachtet werden können. Diese Personen der dritten Ausländergeneration beherrschen die Sprache ihrer Grosseltern nur mangelhaft. Zum Herkunftsland der Grosseltern haben sie meistens nur noch eine symbolische Beziehung. Diese Personen der dritten Generation leben unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund mitten unter uns. Darum soll die Schweiz "ihre Kinder anerkennen". [PAGE 276]
Bereits vor sieben Jahren wurde diese Initiative eingereicht. 49 Ratsmitglieder haben sie mitunterzeichnet. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates gab der Initiative bereits im Oktober 2008 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die SPK des Ständerates folgte diesem Entscheid im Januar 2009 mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Im Februar 2009 setzte die SPK des Nationalrates zur Umsetzung der Initiative eine Subkommission mit sieben Personen ein. In drei Sitzungen wurde die Vorlage ausgearbeitet, und an der Novembersitzung 2009 stimmte die SPK des Nationalrates dem Berichtsentwurf mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Im Februar 2010 wurde diese Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission nahm dann im April 2010 Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und gab der Subkommission den Auftrag, die Vorlage zu ergänzen. Die Subkommission änderte daraufhin Artikel 24a Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes, indem sie die Formulierung der französischen und der italienischen Version anpasste. Für die Einbürgerung der dritten Generation wird somit die Kann-Formulierung verwendet. Die Behörden bekommen somit die Möglichkeit, das Einbürgerungsgesuch einer vertieften Prüfung zu unterziehen, wenn Zweifel über die Integration bestehen.
Die weitere Behandlung der parlamentarischen Initiative Marra wurde dann im Zuge der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes mehrmals verschoben. Im Juni 2014 haben die eidgenössischen Räte dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zugestimmt, die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Darum hat die SPK des Nationalrates an ihrer Sitzung vom Oktober 2014 die beiden Erlassentwürfe - die Vorlage 1 mit 14 zu 7 Stimmen und die Vorlage 2 mit 15 zu 7 Stimmen - zuhanden der Räte verabschiedet.
Was ist nun Inhalt dieser Vorlage? Entwurf 2 umfasst eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes, die auf einer Ergänzung der Bundesverfassung gemäss Entwurf 1 aufbaut. Damit in der Schweiz die Einbürgerung kraft der Geburt erkannt werden kann, erfordert die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes eine Ergänzung der Verfassung. Artikel 38 der Verfassung wird dadurch ergänzt, dass gemäss der neuen Formulierung die Bürgerrechte ausser durch Abstammung, Heirat und Adoption auch durch Geburt in der Schweiz erworben werden können. Ein automatischer Bürgerrechtserwerb ist für die dritte Ausländergeneration nicht vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung. Einerseits können - ich betone: können - die Eltern für ihr Kind nach der Geburt ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen, andererseits kann die ausländische Person nach Erreichen der Volljährigkeit selbst ein entsprechendes Gesuch stellen.
Als Angehörige der dritten Ausländergeneration werden ausschliesslich Personen anerkannt, deren Grosseltern und Eltern bereits eng mit der Schweiz verbunden waren. Mindestens ein Grosselternteil muss bereits ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben. Ein Elternteil muss in der Schweiz geboren oder vor dem 12. Altersjahr in die Schweiz eingewandert sein. Weiter muss der Lebensmittelpunkt des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt in der Schweiz liegen. Der Vorschlag beinhaltet somit kein reines Ius soli - also ein Recht auf Einbürgerung bei Geburt im Inland -, das Bürgerrecht muss vielmehr beantragt werden.
Die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen entsprechen den Voraussetzungen zur erleichterten Einbürgerung. Es wird von einer sogenannten Integrationsvermutung ausgegangen. Diese Integrationsvermutung kann widerlegt werden. Die Bundesbehörde hat darum eine Prüfung zur Einhaltung der Rechtsordnung und bezüglich der Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit durchzuführen. Wenn Verstösse gegen die Rechtsordnung nachgewiesen werden, dann kann das Bürgerrecht verweigert werden.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist am 30. Oktober 2014 mit 14 zu 7 Stimmen auf die beiden Vorlagen eingetreten. Eine Minderheit Fehr Hans will nicht auf die Vorlagen eintreten. Die SPK beantragt den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration mit 14 zu 7 Stimmen zur Annahme. Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt sie auch die Annahme eines neuen Artikels 24a mit der Überschrift "Personen der dritten Ausländergeneration" des Bürgerrechtsgesetzes.
Ich benutze die Gelegenheit, der Verwaltung für die Arbeit an diesen Vorlagen zu danken.