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Grossen Jürg · Nationalrat · 2015-03-11

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Aufgrund einer vom Parlament angenommenen Motion (05.3232) sollen die Grundsätze der Grundversorgung in einer neuen, allgemeinen Verfassungsbestimmung festgehalten werden. Der Bundesrat stellt zwar nach zähem und langem Ringen nach vielen Jahren nun drei Varianten zur Diskussion. Gestützt auf die mehrheitlich ablehnenden Stellungnahmen in der Vernehmlassung ist er jedoch selber nach wie vor der Meinung, dass es sinnvoller wäre, auf eine solche Bestimmung zu verzichten, und lehnt daher alle der beschriebenen Varianten ab. Der Ständerat hingegen beantragt, eine entsprechende Verfassungsbestimmung zu schaffen, und die KVF-NR hat diese nochmals modifiziert.

Die Grünliberalen haben für die grundsätzlichen Anliegen in Bezug auf die Grundversorgung grosses Verständnis. Nach eingehender Debatte in der Fraktion haben wir Grünliberalen uns jedoch entschieden, nicht auf dieses Geschäft einzutreten. Die Grundsätze und Prinzipien der Grundversorgung sind auf Verfassungsstufe mit Artikel 43a Absatz 4 ausreichend geregelt. Wenn aus einer neuen Bestimmung wie der vorgesehenen tatsächlich unmittelbar keine Ansprüche abgeleitet werden können, kann getrost darauf verzichtet werden, das Stimmvolk dafür zu bemühen. Es wurde wohl noch nie eine Bestimmung in unsere Verfassung aufgenommen, ohne dass dann auch ein neues Gesetz entstanden ist. Ein neues Gesetz brauchen wir nun wirklich nicht, da wir - auch ich komme aus einer Bergregion - nach wie vor dank grosser Solidarität der urbanen Regionen und der sogenannten nationalen Kohäsion eine hervorragende flächendeckende Grundversorgung mit Post, öffentlichem Verkehr, Strassen, Telefon, Telekommunikationsdienstleistungen usw. haben.

Selbstverständlich setzen wir Grünliberalen uns tatkräftig für den Erhalt und die Verbesserung dieser heute ausgezeichneten Leistungen im Bereich der Grundversorgung in der [PAGE 265] ganzen Schweiz ein, also auch und im Besonderen für die Land- und Bergregionen, dies jedoch lieber mit konkreten Rahmenbedingungen als mit einer nichtssagenden, undefinierten Verfassungsbestimmung. Wir werden deshalb auch in Zukunft genau hinschauen und uns dafür einsetzen, dass die Land- und Bergregionen weiterhin auf eine Grundversorgung auf hohem Niveau zählen können. Dazu gehören beispielsweise und unter anderem leistungsfähige Internetverbindungen, damit sich Telearbeit und Home-Office lohnen und die Verkehrsinfrastrukturen entlastet werden.

Selbst bei der von der Mehrheit beantragten Verfassungslösung wären die darin enthaltenen Forderungen in grossen Teilen widersprüchlich und unklar und würden wohl zu unnötigen und endlosen Diskussionen führen. Zudem lassen sich, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt, alle Varianten letztlich darauf reduzieren, dass sich der Bund und die Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einsetzen sollen. Das ist unseres Erachtens nicht mehr als das, was bereits heute in Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung steht: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen."

Zusammengefasst lehnen wir diese unnötige Verfassungsbestimmung mit erheblichem Risiko hinsichtlich endloser Diskussion und Bürokratie und ohne erkennbaren Mehrwert also ab und beantragen Ihnen gemeinsam mit der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Falls sich eine Mehrheit für Eintreten aussprechen würde, würden wir in der Folge die schwächste aller vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen, die Variante A, und damit die Minderheit Fluri unterstützen.

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