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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion wird in dieser Vorlage nun überall der Mehrheit folgen. Wir werden den Antrag der Minderheit Schenker Silvia und auch die Einzelanträge ablehnen.

Was haben wir jetzt? Wir haben jetzt vom Ständerat einen echten Kompromiss zugespielt bekommen; einen echten Kompromiss, mit dem der Ständerat die Quadratur des Kreises aufgenommen hat, die wir ihm vorgelegt hatten. Was wir in der letzten Beratung beschlossen hatten, das war kein Kompromiss. Das war die Vorwegnahme der Durchsetzungs-Initiative; das waren zum Teil Straftatbestände, die "strub" wären, wenn sie automatisch zu einer Ausschaffung führen würden. Der Ständerat hat diesen Deliktskatalog nun klar gefasst. Er hat klar festgehalten, dass es schwere Straftaten sein sollen, die zu einer automatischen Ausweisung führen, und er hat klar umschrieben, wie eine Einzelfallprüfung vonstattengehen soll.

Es ist nämlich so, dass wir mit unserer letzten Fassung die Einzelfallprüfung schlicht und ergreifend den Gerichten überlassen haben. Wir haben gesagt: "Wir setzen die Initiative jetzt einfach mal um, wir nehmen die Durchsetzungs-Initiative gleich noch dazu und überlassen die Frage der Gerechtigkeit den Gerichten." Das ist aber falsch, und der Ständerat hat das richtig erkannt. Der Ständerat hat auch etwas anderes aufgenommen: Er hat neben der automatischen Ausweisung die Landesverweisung wieder aufgenommen, die im Falle von anderen Straftaten verfügt werden kann, wenn ein Interesse des Landes daran besteht.

Kollege Brunner, Sie haben vorhin gesagt, wenn wir jetzt nicht wieder zur Fassung mit der Durchsetzungs-Initiative zurückschwenken würden, dann hätten wir den Salat. Ich habe Sie so verstanden, dass es Ihnen eigentlich egal ist, was dann in der Verfassung steht - Hauptsache, Sie haben Ihren Willen durchgesetzt. Dieser "Salat" ist dann aber wirklich nicht mehr kompatibel mit dem, was in der übrigen Verfassung steht.

Wenn ich unsere Verfassung anschaue, dann stelle ich nämlich fest: Sie strotzt nur so vom Bestreben, gerecht zu sein, gerecht gegenüber jedem einzelnen Bürger, jeder einzelnen Bürgerin dieses Landes. Das ist der Sinn und Geist der Verfassung: Wir wollen gerecht sein, wir wollen Gleiches nach den Massstäben der Gleichheit und Ungleiches nach den Massstäben der Ungleichheit beurteilen. Ob Sie ein Baugesuch eingereicht haben, ob Sie ein Velo geklaut haben, ob Sie irgendeinen Betrug begangen haben oder ob Sie beim Autofahren dem Vordermann in die Stossstange gebumst sind - der Richter soll die Möglichkeit haben, nach Massgabe von Gleichheit oder Ungleichheit zu prüfen.

Das müssen wir auch ins Gesetz aufnehmen. Darum ist der Kompromiss gut, den der Ständerat jetzt vorgelegt hat, indem er sagt: Jawohl, wir haben diese automatische Ausweisung. Das Volk hat dem zugestimmt, ganz klar. Aber wir haben auch noch andere Verfassungsgrundsätze, die wir beachten wollen, und darum lassen wir dem Richter klare Vorschriften im Gesetz, wann er was zu tun hat, damit er auch den Rest der Verfassung einhalten kann.

Ich bitte Sie, jetzt hier der Mehrheit zu folgen, die Minderheitsanträge und auch die Einzelanträge abzulehnen. Wenn dann die SVP tatsächlich der Meinung ist, dass das Gesetz nicht dem entspricht, was sie will, dann gibt es die Möglichkeit des Referendums. Dann werden wir halt in eine Referendumsabstimmung gehen. Ich bin aber nicht bereit, so schnell so viele wichtige Grundsätze der Bundesverfassung über Bord zu werfen.