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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-17

Wortprotokoll

Das Anliegen dieser Motion hat der Bundesrat im Ansatz ja immer als berechtigt angesehen. Die Verbesserungen des Motionstextes, welche der Ständerat vorgenommen hat, führen dazu, dass die Motion vom Bundesrat auch umgesetzt werden kann. Die Vielzahl anwendbarer Bestimmungen aller Stufen - Bund, Kantone und Gemeinden - macht den Weg bis zu einer Bewilligung in der Tat oft lang und steinig. Trotzdem gilt es zu berücksichtigen, dass der Bund in diversen Bereichen der Energie natürlich keine umfassenden Kompetenzen besitzt. Dies ist bei vielen Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien der Fall, etwa bei Windenergie- oder Fotovoltaikanlagen. Ein konzentriertes Verfahren mit einer Behörde, einem Verfahren, einem Entscheid und einem Rechtsmittelverfahren, wie dies die Motion ursprünglich wollte, darf der Bund den Kantonen in diesen Fällen nicht vorschreiben, weil ihm dazu die Kompetenz fehlt. Mit dem jetzigen Text kann die Motion hingegen umgesetzt werden, da die Kantone vom Bundesrat nicht verbindlich auf eine bestimmte Form der Auftragserfüllung verpflichtet werden sollen.

Wir danken Ihnen, wenn Sie das berücksichtigen, und bitten Sie, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Form anzunehmen.