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Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-03-03

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Beim Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 12 Absatz 2bis geht es um die Frage, wieweit in bestehenden altrechtlichen Wohnungen Erweiterungen vorgenommen werden können. Der Ständerat hat hier eine klare Begrenzung eingeführt, indem er einerseits sagt, solche altrechtlichen Wohnungen innerhalb der Bauzone dürften maximal um 30 Prozent erweitert werden bzw. um maximal 30 Quadratmeter und es dürften andererseits keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, hier dem Ständerat zu folgen, weil er hier eine Präzisierung vornimmt, die meiner Ansicht nach wichtig ist, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, die 30 Prozent zu belassen, aber die Fläche nicht zu begrenzen. Ohne diese Begrenzung sind wir jedoch wieder an derjenigen Grenze, an der die Verfassungsmässigkeit zumindest geritzt, wenn nicht verletzt wird. In diesem Sinne ist der Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Der Einzelantrag Candinas versucht, einen Kompromiss zu schaffen, indem er zwar die 30 Prozent und die 30 Quadratmeter - gleich wie im Beschluss des Ständerates und im Antrag meiner Minderheit - beibehält, aber die Beschränkung, dass es keine zusätzliche Wohnung geben darf, streichen will. Das könnte eine kleine Ausweichmöglichkeit eröffnen; diese könnte aber allenfalls sinnvoll sein.

Ich beantrage Ihnen also, in erster Linie meiner Minderheit II und dem Ständerat zu folgen, in zweiter Linie den Antrag Candinas zu unterstützen, in dritter Linie der Minderheit III zuzustimmen und mit letzter Priorität der Mehrheit zu folgen.

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