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Rossini Stéphane · Nationalrat · 2015-03-03

Rossini Stéphane · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Art. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Walti

Abs. 3

Die Kantone können Vorschriften erlassen, die die Erstellung und Umnutzung von Wohnungen stärker einschränken als dieses Gesetz.

Schriftliche Begründung

Die beantragte Formulierung entspricht der Terminologie, wie sie in den Erläuterungen der Botschaft verwendet wird (vgl. BBl 2014 2299, letzter Absatz). Mit dem vorliegenden Antrag soll klargestellt werden, dass die Nutzung altrechtlicher Erst- und Zweitwohnungen in bisheriger Art und Weise auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein soll (eigentumsrechtliche Bestandesgarantie) und kantonale Vorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 ausschliesslich an Veränderungen dieser Nutzungen anknüpfen können. Diese Bestandesgarantie bildet eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch weiterhin in bestehende Zweitwohnungen investiert wird (Erneuerung, Sanierung).

[VS]

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Walti

Al. 3

Les cantons peuvent édicter des dispositions qui limitent davantage que la présente loi la construction et la réaffectation de logements.

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