Semadeni Silva · Nationalrat · 2015-03-03
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Mit der vollumfänglichen Umnutzung von unrentablen Hotels zu Zweitwohnungen dürfen auch in Gemeinden mit einer Zweitwohnungsquote von über 20 Prozent neue kalte Betten entstehen. Das heisst, dass der harte Kern des Verfassungsartikels - so wurde er vom Bundesgericht genannt - ausgehöhlt wird.
Daher beantragt Ihnen die Minderheit I, hier dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Der Ständerat hat die Streichung von Artikel 9 Absatz 2 beschlossen, um so Hotels gegenüber anderen Gewerbebranchen nicht zu privilegieren.
Die Umnutzung von Hotels zu Zweitwohnungen widerspricht nicht nur der Verfassungsbestimmung, sondern entspricht auch nicht der grossen Bedeutung der Hotellerie für den Tourismus. Viele Hotelbetriebe sind, gerade im Berggebiet, einem starken Druck ausgesetzt. Während die Hotellerie in den Städten floriert - was uns natürlich freut! -, schrumpft sie in den alpinen Regionen. Gegenüber 1992 ist 2014 die Zahl der Hotellogiernächte im Wallis um 13 Prozent, im Tessin um 26 Prozent und in Graubünden um 27 Prozent gesunken.
Gegen eine gesunde Strukturbereinigung ist nichts einzuwenden. Mit der Umnutzungsmöglichkeit gemäss Artikel 9 werden aber aus renovationsbedürftigen Hotels, die nicht selten an prominenter Lage liegen, neue Parzellen für Zweitwohnungen. Es entsteht sogar ein Umwandlungsanreiz, denn eine Umnutzung zu Zweitwohnungen in Tourismusregionen verspricht kurzfristig einen grossen Gewinn. Viele Hotels im Berggebiet sind veraltet und müssten dringend modernisiert werden. Das erklärt zum Teil den seit zwei Jahrzehnten anhaltenden Rückgang bei den Hotelübernachtungen. Die Umwandlung in Zweitwohnungen ist aber kontraproduktiv und mündet in einen Teufelskreis: Wo nämlich Zweitwohnungen gedeihen, gehen Hotels ein - das zeigt die Statistik. Wenn Hotels schliessen, gehen Arbeitsplätze und Wertschöpfung verloren, die Tourismusgemeinden werden geschwächt. Ein Gegentrend ist nötig; dies stellen auch Tourismusexperten fest.
Die aktuelle Hotelförderung mit den strengen Bedingungen genügt leider nicht. Die Realität zeigt: Für die Periode 2011-2014 standen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit 100 Millionen Franken zur Verfügung, aber nur 27 Millionen Franken wurden beansprucht. Der Bundesrat hat kürzlich den Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit immerhin ausgeweitet, und auch einige Kantone wollen in Zukunft die Hotels besser unterstützen. Dies ist dringend nötig. Unsere Nachbarländer fördern die Hotellerie viel intensiver als wir. Hier besteht Handlungsbedarf - bei der Finanzierung der Hotellerie.
Sie sehen, mein Herz schlägt für die ständerätliche Fassung. Ich bitte Sie, die Absätze 2 und 3 von Artikel 9 zu streichen. Die SP-Fraktion wird aber den gerade geborenen Kompromiss nicht mit einem Festhalten an diesem Minderheitsantrag infrage stellen. Der Ständerat soll hier die Lage gründlich klären.