Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-09-18
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-18
Wortprotokoll
Die Schweiz steht, was den Umgang mit natürlichen Ressourcen betrifft, in vielen Rankings an der Weltspitze. Das ist einerseits auf freiwillige Massnahmen der Wirtschaft und andererseits, das sei auch gesagt, auf eine wirkungsvolle Gesetzgebung zurückzuführen. Diese Spitzenposition darf von einem fortschrittlichen und reichen Land wie dem unsrigen allerdings auch erwartet werden. Nun will die Initiative "Grüne Wirtschaft", dass die Schweiz isoliert einschneidende und sehr viel weiter gehende Massnahmen ergreift. Bundesrat und Kommission kommen übereinstimmend zum Schluss, dass die Initiative so weit geht, dass sie offensichtlich nicht umsetzbar ist. Der Bundesrat legt als indirekten Gegenvorschlag eine Revision des Umweltschutzgesetzes vor.
Im Grundsatz bin ich der Meinung, dass auch in Zukunft massgeblich auf freiwillige Massnahmen der Wirtschaft gesetzt werden soll. Diese hat nämlich ein ureigenes Interesse daran, dass sie im Bereich der Nachhaltigkeit und im zunehmend wichtigen Bereich der Corporate Social Responsibility, also der Gesellschaftsverantwortung, die für die Reputation einer Unternehmung immer wichtiger wird, vorbildlich dasteht. Flankierend muss sicher auch die Umweltgesetzgebung, die aus den Achtzigerjahren stammt, den neuen Gegebenheiten angepasst werden, und zwar in einer Form, die Handlungsspielräume offenlässt. Dies soll jedoch gemäss meiner Auffassung nicht in Form eines indirekten Gegenvorschlages erfolgen.
Ein indirekter Gegenvorschlag scheint mir vor allem dann angebracht, wenn eine Initiative sehr einschneidende problematische Auswirkungen hat oder nicht umsetzbar ist und das Risiko trotzdem gross ist, dass sie angenommen wird. Das scheint mir im vorliegenden Fall nicht so zu sein. Ich bin zuversichtlich, dass das Schweizervolk eine Initiative, die derart weit geht, ablehnen wird. Es besteht auch keine höchste Dringlichkeit. Wenn wir nun fast jeder Initiative einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, wird nach meiner Auffassung dieses für Parlament und Regierung wichtige Instrument ausgehöhlt. Ich komme zum Schluss, dass im vorliegenden Fall ein Gegenvorschlag nicht sinnvoll, ja aus einer übergeordneten Optik betrachtet gar problematisch wäre.
Gegen eine Revision der Umweltgesetzgebung, die den Intentionen der Rückweisungsanträge der Kollegen Graber und Hess folgt, gibt es eigentlich nichts einzuwenden. Über den genauen Zeitpunkt einer solchen Revision müsste aber noch diskutiert werden. Persönlich scheint mir die rasche Einführung einer Lenkungsabgabe auf Energie wichtiger. Eine solche brächte uns Vorteile in verschiedensten Bereichen und hätte ebenfalls massiv positive Auswirkungen auf die Umwelt.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.