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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-09-18

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-18

Wortprotokoll

Natürliche Ressourcen sind eine zentrale Basis für die Wohlfahrt unserer Gesellschaft. Wenn Ressourcen wie Wasser, Boden, saubere Luft, Biodiversität oder Bodenschätze wie Energierohstoffe und Metalle nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, sind das Wirtschaftssystem und die Lebensqualität der Bevölkerung gefährdet. Vielerorts übersteigt allerdings die Nutzung gewisser natürlicher Ressourcen deren Regenerationsfähigkeit stark. Dies äussert sich in Phänomenen wie dem Verlust an Biodiversität und der zunehmenden Verknappung der Ressource Boden.

Wir wissen es alle: Die Menschheit wirtschaftet gegenwärtig, als ob sie einen zweiten Planeten zur Verfügung hätte. Davon ist auch unser Land nicht ausgenommen. Die Siedlungsabfälle beispielsweise belaufen sich bei uns in der Schweiz pro Einwohner und Jahr erwiesenermassen auf gegen 690 Kilogramm, in den USA sogar auf 760 Kilogramm, in Deutschland liegt der Wert bei 485 Kilogramm und in Italien bei 410 Kilogramm. Aufgrund solcher und ähnlicher Tatsachen herrscht denn auch ein breiter Konsens darüber, dass einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen spezielle Beachtung geschenkt werden muss. Diese Ressourcen müssen geschont und effizienter genutzt werden.

In diesem Kontext lancierte die Partei der Grünen im September 2012 die vorliegende eidgenössische Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)". Mit Verfügung vom 9. Oktober 2012 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Volksinitiative mit 112 098 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei. Das Begehren will mit einem neuen in der Bundesverfassung verankerten Artikel 94a eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft schaffen, geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. Im gleichen Atemzug fordert die Initiative in der Übergangsbestimmung als langfristiges Ziel für 2050 aber auch einen sogenannten ökologischen Fussabdruck der Schweiz, der, auf die Weltbevölkerung hochgerechnet, eine Erde nicht überschreitet, gemäss Definition von Ingenieur Mathis Wackernagel. Dieser ökologische Fussabdruck hat sich als wissenschaftliche Methode etabliert, die aufzeigt, wie stark und in welchen Bereichen der Mensch die Umwelt belastet. Konkret bemisst sie gemäss dem Global Footprint Network die Land- und Wasserfläche, die zur Erneuerung von Ressourcen unter Berücksichtigung aktueller Technologien benötigt wird, um den gegenwärtigen Konsum einer bestimmten Bevölkerung zu befriedigen.

Der Bundesrat nimmt nun seinerseits mit dem Vorschlag zur Revision des aus dem Jahre 1983 stammenden Umweltschutzgesetzes das Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative auf. Konsequenterweise empfiehlt er der Bundesversammlung die Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" zur Ablehnung: einerseits, weil die heutige Verfassungsgrundlage bereits die Möglichkeit zur Umsetzung von zielgerichteten Massnahmen auf Gesetzesstufe gibt, und andererseits, weil er insbesondere das Ziel "Fussabdruck eine Erde bis 2050" schlichtweg für nicht umsetzbar hält. Der Bundesrat vertritt klar die Auffassung, dass es sinnvoller ist, schrittweise vorzugehen. Dieses Konzept soll der Schweiz einen flexiblen Umbau der Wirtschaft ermöglichen, welcher der Verhältnismässigkeit der einzelnen Massnahmen gebührend Rechnung trägt. In Form eines indirekten Gegenvorschlages - wir haben diesen in Vorlage 2 unserer Fahne - definiert der Bundesrat geeignete Rahmenbedingungen, um Konsum und Produktion ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und Informationen zur Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz bereitzustellen. Dies soll in folgenden Schwerpunkten geschehen:

1. Das revidierte Umweltschutzgesetz soll neu um den Aspekt der Ressourcennutzung erweitert werden. Es zielt auf Effizienzverbesserungen bei sämtlichen natürlichen Ressourcen ab und berücksichtigt auch die Umweltbelastungen im Ausland.

2. Im Sinne der Weiterentwicklung der grünen Wirtschaft soll ein enger Austausch mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und wichtigen Verbänden institutionalisiert werden. Deshalb soll mit der "Plattform grüne Wirtschaft" ein Instrument geschaffen werden, welches diesen Austausch sicherstellt.

3. Es braucht aber auch gesetzlich verbindliche Massnahmen, welche der Freiwilligkeit respektive dem Handlungsspielraum der Betroffenen einen Rahmen setzen. So können Unternehmen beispielsweise dazu verpflichtet werden, Materialien effizienter einzusetzen, Verpackungen zurückzunehmen, an den Bund zu rapportieren und Produkte mit Informationen über Umweltauswirkungen zu beschriften.

4. Die Vorlage enthält auch einen gesetzlich verankerten Mechanismus, wonach der Bundesrat dem Parlament regelmässig Bericht erstatten sowie erreichbare und messbare Ressourcenziele vorschlagen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die allgemeinen Ziele der Ressourcenschonung und der Verbesserung der Ressourceneffizienz erreicht werden.

In der Umsetzung will der Bundesrat bei all den vorgeschlagenen Massnahmen darauf achten, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der wirtschaftlichen Verträglichkeit eingehalten werden. So soll bei der Umsetzung ein klar postulierter Pragmatismus dafür sorgen, dass der Wirtschaft bei einem nötigen Umbau die notwendige Flexibilität belassen werden kann. Nicht Gebote und Verbote sollen dabei im Vordergrund stehen, sondern Anreize, Zusammenarbeitsformen, Diskussionen, Informationen und Transparenz - dies im aktuellen Kontext einer Stärkung der grünen Wirtschaft, zumal bisher sektorale Massnahmen in der Umweltpolitik, im Energie-, Klima-, Landwirtschafts- und Raumplanungsbereich getroffen wurden. Der Bundesrat sieht die Revision des Umweltschutzgesetzes anhand dieses Aktionsplans als eine [PAGE 845] Weiterführung und Konkretisierung seiner heutigen Umweltpolitik.

Unsere Kammer ist bei diesem Geschäft Erstrat; entsprechend hat sich Ihre UREK intensiv mit der Vorlage beschäftigt. Aufgrund der Situation, dass die Vorlage in der ursprünglichen Vernehmlassung zwar mehrheitlich begrüsst wurde, aber auch äusserst kritische Stimmen zu vernehmen waren, haben wir uns in der Kommission zu folgendem Vorgehen entschieden: An der Sitzung vom 7./8. April 2014 haben wir die Initianten angehört und deren Beweggründe analysiert. Sodann liessen wir uns vonseiten des Bundesamtes für Umwelt eingehend über den indirekten Gegenvorschlag, also die Revision des Umweltschutzgesetzes, orientieren. Gleich nach der Sommerpause, an der Sitzung vom 13./14. August, führten wir breite Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durch. An der Folgesitzung vom 1. September diskutierte die Kommission die Vorlage schliesslich im Rahmen der Eintretensdebatte äusserst intensiv, aber auch ebenso kontrovers.

Wie Sie der vorliegenden Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer UREK nun erstens - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, Volk und Ständen die Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit Cramer empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative anzunehmen.

Zweitens beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 8 zu 5 Stimmen -, auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative, also auf die Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, nicht einzutreten. Eine Minderheit, angeführt von Kollege Robert Cramer, beantragt Eintreten.

Der Entscheid der Mehrheit der Kommission, auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten, begründet sich im Kern wie folgt:

1. Die Mehrheit unterstützt zwar grundsätzlich die Bemühungen zur Reduktion der Umweltbelastung durch den Verbrauch von Ressourcen, sie bejaht auch die Tatsache, dass man sich immer verbessern kann, sie sieht aber aktuell keinen ausgewiesenen Bedarf, um dafür neue Gesetze zu erlassen. Vielmehr soll weiterhin auf freiwillige Massnahmen von Branchen und Unternehmen gesetzt werden, mit denen bis anhin in unserem Land wesentliche Verbesserungen im Umweltbereich erzielt werden konnten. Diese Tatsache bestätigen nicht zuletzt internationale Rankings, wie zum Beispiel der Decoupling Report des Uno-Umweltschutzprogramms (Unep) von 2011 oder die Nachhaltigkeitsrankings des WEF von 2013 und 2014, aber auch die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft. So heisst es zum Beispiel auf Seite 1843: "Unternehmen und Wirtschaftsverbände übernehmen in ihrem eigenen Interesse bereits heute Verantwortung für eine grüne Wirtschaft, und zahlreiche Unternehmen haben grosse Leistungen hinsichtlich Ressourcen-, Rohstoff- und Energieeffizienz erbracht." Auf Seite 1849 heisst es: "Die Schweizer Abfallwirtschaft ist heute ein gutfunktionierendes Gesamtsystem ... So bestehen gutfunktionierende Rücklauf- und Verwertungssysteme für viele verschiedene Abfallfraktionen, wie beispielsweise bei Getränkeverpackungen, Altmetallen oder beim Betonrecycling."

2. Die Mehrheit der Kommission will verhindern, dass neue Vorschriften die Wirtschaftsfreiheit unnötig einschränken und dadurch vielen Unternehmen, welche sich ohnehin bereits in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld befinden, unverhältnismässige Kosten auferlegt oder entsprechende Investitionen aufgezwungen werden.

3. Die Mehrheit weist darauf hin, dass aktuell respektive in naher Zukunft gleich mehrere Geschäfte zu den Themen Umwelt, Energiestrategie 2050, CO2-Gesetz, Raumplanungs- und Gewässerschutzgesetzgebung mit konkreten Auswirkungen auf die Wirtschaft zur Entscheidung anstehen. Es ist daher gewissermassen ein Gebot der Stunde, eine Überbelastung des Gesetzgebers, der ausführenden Behörden, aber auch des Wirtschaftssystems zu verhindern.

Zusammengefasst ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass zweifelsohne weitere Potenziale zur Verbesserung im Umweltbereich in unserem Land bestehen. Dafür braucht es aber keine neue staatliche Regulierung und keine zusätzlichen Kompetenzen für den Bund. Die gesetzlichen Grundlagen des aktuellen Umweltschutzgesetzes geben dafür schon heute die nötigen und auch weitreichenden Kompetenzen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der UREK des Ständerates erstens, nicht auf die Revision des Umweltschutzgesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Grüne Wirtschaft" einzutreten; zweitens, konsequenterweise auch den Rückweisungsanträgen Graber Konrad und Hess Hans nicht zuzustimmen; und schliesslich, drittens, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen.

Gestatten Sie mir abschliessend noch zwei formelle Bemerkungen:

1. Sollte unser Rat auf den indirekten Gegenvorschlag, also auf die Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, eintreten respektive dem Rückweisungsantrag Graber Konrad zustimmen, so beantrage ich Ihnen, wie der Präsident dies eingangs bereits gesagt hat, für das weitere Vorgehen Folgendes: dass wir den Bundesbeschluss heute nicht beraten, sondern zunächst die Beratung des Bundesgesetzes in der Kommission durchführen und dann, en connaissance de cause, über den Bundesbeschluss befinden.

2. Sollte unser Rat dem Rückweisungsantrag Hess Hans zustimmen, so hiesse dies Folgendes: Bevor die Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat wirksam wird, muss nach Artikel 87 des Parlamentsgesetzes auch der Nationalrat darüber befunden haben. So wird im vierten Quartal vorerst die UREK des Nationalrates die Rückweisung beraten und das Geschäft in der Wintersession dem Plenum des Nationalrates zum Entscheid unterbreiten. Damit die zwingende Frist vom 6. März 2015 für die Abgabe einer Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative um ein Jahr verlängert werden kann, muss unser Rat über den Gegenvorschlag vor dem genannten 6. März 2015 in einer Gesamtabstimmung Beschluss fassen. Beide Räte müssen dann einer Fristverlängerung zustimmen. Damit die Fristverlängerung aber zustande kommen kann, müsste zudem der Bundesrat bis Anfang 2015 einen neuen Entwurf und eine neue Botschaft vorlegen. Diese müssten dann in der UREK unseres Rates im ersten Quartal 2015 behandelt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, so wäre die logische Konsequenz wohl die, dass eine Rückweisung an den Bundesrat gemäss Antrag Hess Hans zu einer Trennung der beiden Vorlagen, Volksinitiative und Revision des Umweltschutzgesetzes als Gegenentwurf, führt. Unabhängig von der Rückweisung muss der Bundesbeschluss zur Volksinitiative aber bis spätestens 6. März 2015 in die Schlussabstimmung. Dies wiederum würde für unseren Rat wohl bedeuten, dass es bei einer Rückweisung an den Bundesrat sinnvoll wäre, den Bundesbeschluss zur Volksinitiative heute zu behandeln. Dieser Entscheid über den Bundesbeschluss würde dann in die UREK-NR gehen und könnte somit in der Wintersession 2014 ordentlich verabschiedet werden. Die Revision des Umweltschutzgesetzes würde entsprechend von den Räten dann später und als separate Vorlage behandelt werden - dies mit den nötigen Änderungen von Ziffer II Absatz 2 des Entwurfes betreffend die Verknüpfung des Gegenvorschlages mit der Volksinitiative. Dies ist auch möglich, wenn die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen wird, wonach die Kommission in der Formulierung der Bestimmungen frei ist. Ein bedingter Rückzug der Volksinitiative - das zum Schluss - wäre dann nicht mehr möglich, weil noch kein definitiver Gegenvorschlag vorliegen würde. Damit schliesse ich meine Ausführungen.