Schwaller Urs · Ständerat · 2014-11-25
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Die Umweltschutzgesetzgebung interessiert mich natürlich als Parlamentarier eines Kantons, der für die Ressourcenschonung, -bewirtschaftung und -bewahrung vieler intakter Gegenden und Landschaften einiges eingesetzt hat. Aber sie interessiert mich auch - das ist meine Interessenbindung - gerade als Präsident der Cemsuisse, insbesondere was die stoffliche bzw. stoffliche und energetische Verwertung anbelangt.
Die Zementindustrie, es wurde soeben angetönt, hat in den letzten Jahren sehr viel Geld investiert, um für den Betrieb der Brennöfen mehr als 50 Prozent der Brennstoffe Kohle und Schweröl durch alternative Brennstoffe zu ersetzen. Ich glaube, das Ziel ist erreicht. Wegen der sehr viel höheren Verbrennungstemperatur in den Zementöfen gegenüber den Öfen in den Kehrichtverbrennungsanlagen - es sind 1450 Grad gegenüber 800 bis 850 Grad - erfolgt die Verwertung in einem Zementwerk mit einem Wirkungsgrad von 100 Prozent. Für jede Tonne an geeignetem Abfall, welche in der Zementindustrie verwertet wird, kann auf den Import einer Tonne Kohle verzichtet werden. Die Verwertung von Industrie- und Gewerbeabfällen, von stofflich nicht verwertbaren Produktteilen aus Kunststoff, Altholz, Altöl - wir haben das heute Morgen gehört -, Altreifen und Klärschlamm führt dann eben auch zu keiner Schlacke. Die Asche der Abfälle wird Teil des Zements, welcher alle Anforderungen auch an die internationalen Qualitätsnormen erfüllt.
Pro Tonne eingesetztem Klärschlamm, um ein letztes Beispiel zu nennen, können - Herr Theiler hat es ebenfalls erwähnt - rund 600 Kilogramm natürliche Rohstoffe wie Kalkstein und Mergel eingespart werden. Das ist Ressourcensteuerung par excellence.
Mein Anliegen und meine Sorge ist nun, dass mit dieser Gesetzgebung in der Abfallverwertung die Hierarchie bleibt: erstens Vermeiden von Abfall, zweitens Verwerten und drittens Entsorgen. Gerade die Formulierung in Artikel 30d im Entwurf des Bundesrates, "stofflich verwertet", bzw. im Antrag der Minderheit II (Theiler), "stofflich oder energetisch verwertet" - wahrscheinlich müsste es "stofflich und energetisch" heissen -, lässt für mich einige Fragen offen. Ich hätte Sie, Frau Bundesrätin, dazu gerne gehört, wobei ich unterstreiche, im Gegensatz zu einem meiner Vorredner, dass die Zementindustrie im Bafu kompetente Ansprechpartner hat und mit diesen in den letzten Jahren auch sehr gut zusammengearbeitet hat.
Eine letzte Sorge, es wird ja der ganze Artikel diskutiert, gilt schliesslich der Phosphorgewinnung, die in der Zementindustrie ebenfalls ein wichtiges Thema ist. Jede in der Schweiz gewonnene Tonne Phosphor muss nicht importiert werden. Gemäss den Anträgen aus der Kommission wird Absatz 2 nun aber gestrichen, jener Absatz 2, der auch von "Phosphor aus Klärschlamm sowie Tier- und Knochenmehl" spricht. Vorgesehen ist, so habe ich es zumindest gehört, diese Phosphorgewinnung nicht zu untersagen, sondern bloss in der Verordnung zu regeln. Meine Frage ist: Geht das überhaupt? Kann eine Verordnungsbestimmung ohne gesetzliche Grundlage erlassen werden, nachdem man die [PAGE 1021] gesetzliche Grundlage gerade gestrichen hat? Ich würde Sie gerne auch zu diesem Thema vernehmen. Ziel muss ja sein, am Schluss eine Regelung zu haben, die sowohl volkswirtschaftlich wie klima- und umweltpolitisch sinnvoll ist.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung dieser beiden Fragen, Frau Bundesrätin. Planen Sie, was die erste Frage anbelangt, für die stoffliche Verwertung Direktiven zu geben? Das würde auch der Motion entgegenlaufen, die hier im Zusammenhang mit dem Einsammeln des Abfalls angenommen worden ist.