Schmid Martin · Ständerat · 2014-11-25
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-25
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, der gemäss Fahne als Minderheit II bezeichneten Variante zuzustimmen. Würde man von drei Hauptanträgen ausgehen, die sich hier gegenüberstehen, so wäre meine Minderheit II sogar die Mehrheit, weil sie von sechs Kommissionsmitgliedern unterstützt wurde. Die Mehrheit kam nur zustande, weil wir ja ausgemehrt haben und dann nach der Ausmehrung die Mitglieder der Minderheit I mit der Mehrheit, wie sie hier auf der Fahne aufgeführt ist, gestimmt haben; das nur der Vollständigkeit halber, damit man versteht, wie das hier auf der Fahne aufgeführt ist.
Mit der Rückweisung der Vorlage durch Zustimmung zum Antrag Graber Konrad - das ist meine zweite einleitende Bemerkung - hat der Ständerat festgestellt, dass die Vorlage zu weit gehe. Es sei, hiess es, insbesondere die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik zu berücksichtigen. Zudem seien gemäss diesem Antrag Graber Konrad das Kosten-Nutzen-Verhältnis und das Prinzip der Subsidiarität und der Wirkungseffizienz zu verankern.
Meines Erachtens wird diesem Gedanken nur mit dem Antrag der Minderheit II genügend Rechnung getragen. Es wird mit dem Antrag der Minderheit II im Gesetz verankert, dass zur Zielerreichung nur Massnahmen infrage kommen, die ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, gerade so, wie es im Antrag Graber Konrad gefordert wurde. Indem von einem effizienten Umgang mit den natürlichen Ressourcen gesprochen wird, kann die Problematik vermieden werden, die mit der bundesrätlichen Formulierung "Schonung der natürlichen Ressourcen" verbunden sein könnte. Implizit wird damit die Reduktion des absoluten Ressourcenverbrauchs angesprochen, was jedoch nicht bei jedem Produktionsprozess möglich sein wird. Beispielsweise braucht die Papierherstellung immer eine gewisse Mindestmenge Wasser. Ressourceneffizienzmassnahmen müssen gemäss der Minderheit II auch nachweislich einen positiven Nutzen für die Umwelt aufweisen. Sie müssen wirtschaftlich tragbar sein und gemäss ihrer Wirkungseffizienz und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen priorisiert werden.
Zugleich soll im Gesetz verankert werden, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Massnahmen für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes zu prüfen ist. Damit wird verhindert, dass der Bund in Zukunft kostspielige und ineffiziente Regulierungen erlässt, nur weil sie sich aus Sicht des Bundes vergleichsweise einfach umsetzen lassen.
Es ist ausserdem für die Ressourceneffizienz und die Stoffkreisläufe wichtig, dass Massnahmen nur in Absprache mit den betroffenen Branchen getroffen werden. Das soll auch im Gesetz verankert werden, auch wenn jetzt Frau Bundesrätin Leuthard vielleicht zu Recht einwenden wird, dass sie dies so oder so immer so gemacht habe und auch in Zukunft machen werde. Aber auch Sie, Frau Bundesrätin, werden einmal nicht mehr im Bundesrat sein. Deshalb ist es für meine Minderheit II wichtig, dass dieser Grundsatz im Gesetz verankert wird, weil wir dann sicher sind, dass die von Ihnen propagierte Praxis in der Zukunft auch von Ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern übernommen wird.
Im Weiteren möchte meine Minderheit II festhalten, dass die "Plattform grüne Wirtschaft" keine alleinige Bundesaufgabe ist, sondern eine Dialogplattform darstellen soll, welche durch eine paritätische Organisation betrieben wird. Diese Plattform hat unseres Erachtens eine viel höhere Glaubwürdigkeit und Durchschlagskraft gegenüber den Unternehmen, wenn sie der Wirtschaft und insbesondere den betroffenen Branchen dient und in Zusammenarbeit mit den Behörden und der Wissenschaft eine Auslegeordnung der Ressourcensituation erarbeitet. Ziel soll es dabei sein, ein gemeinsames Verständnis bezüglich der Methoden und des Handlungsbedarfs im Bereich Ressourceneffizienz und grüne Wirtschaft zu erreichen.
Absatz 3 des bundesrätlichen Entwurfes braucht es aus unserer Sicht nicht. Es braucht keine weitere gesetzliche Verpflichtung, weitere Berichte zu erstellen. Meines Erachtens ist das unnötig, da schon heute solche Berichte gemacht werden. Sofern die Verwaltung und der Bundesrat einen Bericht erstellen wollen, so haben sie dies bis heute jedes Mal getan, und das wird auch in Zukunft so sein, ohne dass eine weitere gesetzliche Verpflichtung und ein solcher Auftrag im Gesetz stipuliert werden müssen.
Noch etwas zum Antrag der Minderheit I (Cramer): Meine Minderheit II und die Mehrheit sind sich ja einig, dass bei folgendem Punkt in Absatz 1 der bundesrätliche Entwurf angepasst werden sollte: Die im Ausland verursachte [PAGE 1013] Umweltbelastung ist für die betroffenen Branchen in der Praxis oft kaum messbar, deren Mitberücksichtigung damit kaum umsetzbar. Die Lieferketten sind heute global, sehr komplex und wechseln schnell. Selbst grössere Schweizer Unternehmen - wir haben das ja auch in der Anhörung feststellen können - haben oftmals nicht die Marktmacht, Informationen einzufordern und die Umsetzung der Umweltstandards im Produktionsland genügend zu überprüfen. Deshalb ist die Variante des Bundesrates in Absatz 1 in jedem Fall zu verwerfen. Die Mehrheit will diese Verpflichtung ebenfalls streichen, ansonsten aber im Unterschied zur Minderheit II die Formulierung gemäss Bundesrat übernehmen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag II zuzustimmen, weil er in seinem Sinn und Geist die optimale Umsetzung des Rückweisungsantrages Graber Konrad darstellt und den Grundsatz des positiven Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Gesetz verankert.