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Hurter Thomas · Nationalrat · 2013-09-11

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-11

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit den Antrag, auf die Vorlage 1 einzutreten.

Mit dem Rüstungsprogramm 2012 wird die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs Gripen E beantragt. Für diese Beschaffung ist ein Verpflichtungskredit von 3,126 Milliarden Franken zu beschliessen. Die Finanzierung soll mittels eines Spezialfonds geschehen, der mit dem Gripen-Fondsgesetz geschaffen werden soll. Die Einlagen in diesen Fonds werden im Rahmen des Ausgabenplafonds der Armee getätigt und sind über zehn Jahre verteilt. Das Gripen-Fondsgesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Kommission hat im April 2013 mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, auf diese Vorlage einzutreten. Gleichzeitig hat die Kommission dem VBS den Auftrag erteilt, die Fragen und offenen Punkte rund um Garantien und Absicherungen konkret vertraglich zu regeln. Als Verhandlungsziel definierte die Kommission verschiedene Verbesserungsvorschläge. Die Beratungen wurden am 26./27. August 2013 wiederaufgenommen.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission, der Vorlage 1 zuzustimmen.

Ich erlaube mir, kurz auf die Entstehungsgeschichte einzugehen. Im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2008 sprach sich die Sicherheitspolitische Kommission für einen Planungskredit von 8 Millionen Franken aus. Bei der Beschaffung des leichten Transport- und Schulungshelikopters im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 wurden von einer Subkommission im Nachhinein verschiedene Mängel festgestellt. Vor diesem Hintergrund fasste die Sicherheitspolitische Kommission im Januar 2008 den Grundsatzentscheid, das Verfahren zur Kampfflugzeugbeschaffung eng mit einer Subkommission, der Subkommission TTE, zu begleiten. Diese stellte in einem Bericht vom 20. August 2012 fest, dass es ein korrektes Evaluationsverfahren gegeben habe, und sie stellte fest, dass es aus ihrer Sicht vier Risiken gebe:

1. Es bestehe ein technisches Risiko, da die erste Flugzeuglieferung erst 2018 vorgesehen sei, die Entwicklung des [PAGE 1290] Gripen E ein grosses Unterfangen sei und die operationelle Einsatzfähigkeit aus Sicht der Kommission erst zwischen 2023 und 2026 erreicht werde.

2. Es bestehe ein finanzielles Risiko, da die Möglichkeit in Betracht gezogen werden müsse, dass technische oder zeitliche Verzögerungen eintreten könnten - spätere Upgrades -, und da die geplante Anzahl Flugzeuge eine kritische Produktionsgrösse darstelle.

3. Es bestehe ein politisches Risiko, weil zum Zeitpunkt der Untersuchung der Kommission die vertraglichen Verhältnisse noch nicht ganz klar gewesen seien. Deshalb hat die Kommission damals auch den Wunsch geäussert, über einen Staatsvertrag zu verhandeln.

4. Es bestehe ein zeitliches Risiko, da der Lieferbeginn 2018 für den Gripen E einen Kompromiss darstelle und eine Überbrückungslösung vorgesehen werde.

Der Bundesrat antwortete am 28. September 2012, dass diese Risiken erkannt und in den Verhandlungen mit dem Verteidigungsministerium Schwedens und seiner Rüstungsexportagentur berücksichtigt worden seien. Dies habe in einer sogenannten Rahmenvereinbarung resultiert, die unter anderem den Ausstattungsumfang, den Preis, den Lieferzeitpunkt und die Lieferkadenz regelt.

Am 25. August 2010 beschloss der Bundesrat, die Beschaffung über 2015 hinaus zu verschieben, und beauftragte das VBS und das EFD, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Im September 2011 beschloss das Parlament, den Ausgabenplafond der Armee ab 2014 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen und die Beschaffung des Tiger-Teilersatzes vorzunehmen. Am 30. November im selben Jahr traf der Bundesrat den Entscheid zugunsten des Saab Gripen. Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientierte sich daran, ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen, ohne maximale Leistungen anzustreben. Am 25. April 2012 entschied sich der Bundesrat für einen Ausgabenplafond von 4,7 Milliarden statt 5 Milliarden Franken ab 2015.

Die Subkommission TTE war dann noch einmal im Einsatz und verfasste einen Zusatzbericht, der vor allem die Rahmenvereinbarung, also diesen Staatsvertrag, prüfte sowie die Offset-Geschäfte beurteilte. Die Subommission stellte damals fest, dass die Garantien der schwedischen Seite noch sehr allgemein gehalten waren, dies aber erst definitiv mit dem Vorliegen des Beschaffungsvertrages vollständig beurteilt werden könne. Bei den Offset-Geschäften wurde festgestellt, dass der Beginn eher harzig war, sich die Beteiligten aber bemühten, die Situation zu verbessern.

Am 5. März 2013 wurde das Geschäft, wie Sie wissen, im Ständerat behandelt. Mit 22 zu 20 Stimmen wurde der Beschaffung zugestimmt, allerdings wurde die Ausgabenbremse damals nicht gelöst.

Zur Beratung in der Kommission: Für eine Mehrheit in der Kommission ist die Luftwaffe ein Teil der Armee; sie kontrolliert, sichert und unterstützt sowohl in Friedenszeiten als auch bei einem eingeschränkten Luftraum oder im Verteidigungsfall. Sie stellt die Luftmobilität sicher, beschafft Nachrichten für die politische und militärische Führung und unterstützt unsere Armee aus der Luft.

Die Armee - Heer und Luftwaffe - leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in unserem Land. Kein souveränes, neutrales Land verzichtet auf eine eigene Luftwaffe. Die Durchhaltefähigkeit beträgt mit unseren jetzigen Flugzeugen, den F/A-18, je nach Einsatz nur etwa zwei bis vier Wochen; mit einem neuen Kampfflugzeug könnte sie eben verbessert werden. Der Tiger F-5 wird heute nur noch als Trainingsflugzeug benutzt und ist vor allem bei schlechtem Wetter oder bei Nacht nur sehr beschränkt einsetzbar. Deshalb ist eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diese Flugzeuge aus den Siebzigerjahren dringend ersetzt werden müssen.

Es wurde aber auch immer wieder erwähnt, dass der in der Bundesverfassung verankerte Leistungsauftrag der Armee und die dazu zur Verfügung gestellten Mittel in keinem Verhältnis zueinander stehen. Dies müsse in Zukunft wieder korrigiert werden. Die Armee, inklusive Erneuerung der Luftwaffe, benötige dringend einen Ausgabenplafond von 5 Milliarden und nicht einen von 4,7 Milliarden Franken, wie ihn der Bundesrat beschlossen hat. In der Kommission wurde noch einmal erklärt, dass die von der Luftwaffe ursprünglich geforderte Zahl von 33 Flugzeugen aus finanziellen Gründen auf 22 reduziert werden musste. Die mit der Aufgabe des Mirage-Kampfflugzeugs verlorengegangene Fähigkeit der Aufklärung sowie die mit dem Hunter verlorengegangene Luft-Boden-Tauglichkeit möchte man mit dem neuen Kampfflugzeug wiederherstellen.

Wir haben in der Kommission in verschiedenen Blöcken wieder einmal alle Themen diskutiert: Strategie, Stationierungskonzept, Überbrückungslösungen, Unterhaltskosten, Vertragsbedingungen und Garantien, mögliche Risiken sowie die Frage, ob man den Tiger F-5 weiterbetreiben könnte.

Eine Minderheit der Kommission war der Meinung, dass die bestehende F/A-18-Flotte genüge und es kein Szenario gebe, das es nötig mache, neue Flugzeuge zu beschaffen.

Mit 16 zu 9 Stimmen wurde im April 2013 Eintreten beschlossen, und gleichzeitig wurde mit 20 zu 3 Stimmen beschlossen, das Geschäft zu sistieren, da noch einige Antworten auf Fragen betreffend Absicherung der Risiken und Garantien ausstehend waren. Da so oder so in den nächsten Monaten der definitive Beschaffungsvertrag ausgehandelt werden musste, war es für die Kommission der richtige Zeitpunkt, folgende Forderungen einzubringen:

1. Der Zahlungsplan folgt dem Ablieferungsplan der Flugzeuge.

2. Die maximale Anzahlung ist auf 15 Prozent zu reduzieren.

3. Es müssen finanzielle Rückbehalte bei jeder Zahlung sowie am Schluss des Geschäftes möglich sein.

4. Garantien und Absicherungen sollen vertraglich geregelt werden.

Dabei ging es der Kommission darum, allfällige Risiken weiter abzusichern.

In der Kommissionssitzung vom 26./27. August 2013 wurden wir über die entsprechenden Fortschritte orientiert, zum Beispiel über Teile aus dem Beschaffungs- und dem Staatsvertrag, über die Vertragsverhältnisse, über die Frage, ob es möglich wäre, den Tiger F-5 weiterzubetreiben und was das kosten würde, über die Mietvariante für den Gripen als Übergangslösung sowie über eine allfällige Rückabwicklung bei Nichterfüllen des Vertrages. Dabei bestätigte der Departementsvorsteher VBS, dass dank der Subkommission, des Drucks des Parlamentes und der Anträge der Kommission eine bessere Einsicht in die verschiedenen Verträge sowie ein verbesserter Beschaffungsertrag erreicht werden konnten.

Der Staat Schweden ist Vertragspartner der Schweiz und müsste bei Zahlungsschwierigkeiten von Saab bezahlen. Neben dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Schweden, der für die 22 Gripen einen Fixpreis beinhaltet, besteht ein Beschaffungsvertrag zwischen Armasuisse und der Schwedischen Verteidigungs- und Sicherheitsexportagentur FXM. In diesem Vertrag konnte dank der Forderungen der Kommission in den Bereichen Anzahlung, finanzielle Rückbehalte pro Flugzeug sowie finanzielle Rückbehalte bis zum Projektabschluss einiges erreicht werden. Die ursprünglich massiv höhere Anzahlung konnte reduziert werden, liegt aber immer noch über dem Durchschnitt der Industrie. Das wurde uns damit erklärt, dass die Anzahlungen in Tranchen geleistet werden.

Aufgrund der Forderung der Kommission konnte ein Jurist der Armasuisse den Vertrag zwischen der Schwedischen Verteidigungsmaterialverwaltung FMV und Saab einsehen. Das ist der Vertrag, der auch die schweizerischen Flugzeuge beinhaltet. Der Mehrheit der Kommission genügte die Bestätigung, dass der Fürsprecher der Armasuisse die von uns verlangten Klauseln zu Verzug, Vertragsstrafe, Haftung, Sachgewährleistung, Vertragsaufhebung, Rechtswahl und Gerichtsstand zu 100 Prozent einsehen konnte. Er bestätigte auch die juristisch präzise Formulierung. In diesem Vertrag sind für uns die gleichen Rücktritts- bzw. Kündigungsmöglichkeiten wie für die Schweden vorgesehen. [PAGE 1291]

Es wurde der Kommission mitgeteilt, dass ein Überprüfungsteam aus verschiedenen Spezialisten die Produktion und die Ablieferung begleiten werde. Sollte bereits während der Produktion festgestellt werden, dass Abweichungen gegenüber der vertraglichen Zusicherung bestehen, kann es sein, dass diese Flugzeuge zurückgewiesen werden, dass ein Lieferverzug entsteht und dann die neu vereinbarten Rückbehalte zum Tragen kommen. Sollte sich im November 2018 zeigen, dass die Flugzeuge die Spezifikation nicht erfüllen, so würde ein Jahr Zeit eingeräumt, um die entsprechenden Verbesserungen vorzunehmen. Anschliessend wäre die Schweiz frei, den Vertrag zu kündigen, und hätte Anspruch auf volle Rückerstattung.

Der Weiterbetrieb des Tiger F-5 war für die Kommission keine Option. Ein Antrag, die Miete der Gripen C/D als Überbrückungslösung nicht zuzulassen, wurde zurückgezogen, da man diese Option offenlassen möchte, um ein vorzeitiges Training oder die Schulung zuzulassen, und da die Finanzierung dieser Überbrückungslösung so oder so noch im Budget eingestellt werden müsste. Die Kommission beurteilte aufgrund der finanziellen Rückbehalte und der Strafzahlungen den Druck zur rechtzeitigen Lieferung als genügend gross, sodass sie die Mietvariante nicht ausschliessen möchte. Es wurde auch über alternative Angebote gesprochen, da verschiedene Schreiben der anderen Hersteller eingegangen waren. Da der Typenentscheid und das Offertverfahren abgeschlossen waren und diese Briefe keine eigentlichen Offerten waren, wurde aber nicht weiter darauf eingegangen.

Der Antrag, der uns jetzt als Antrag der Minderheit I (Müller Walter) vorliegt, wurde knapp, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, abgelehnt. Die knappe Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass eine Prüfung alternativer Angebote bedeute, dass das Verfahren zu beenden und anschliessend neu auszuschreiben sei. Der Antrag, der uns jetzt als Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) vorliegt, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass mit dem sicherheitspolitischen Bericht und dem Armeebericht genügend Informationen und Grundlagen für ein Gesamtkonzept für den Einsatz der Luftwaffe vorhanden seien. Mit dem Entscheid, nur 22 statt 33 Flugzeuge zu beschaffen, hätte man auch etwas Luft für neue Entwicklungen gelassen. Eine Sistierung der Zahlungen - bis die definitive Version des Gripen E in einer Kurzevaluation überprüft werden kann - bei gleichzeitiger Äufnung eines Fonds wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Aufgrund der vertraglichen Verbesserungen, der zukünftig engen Begleitung durch verschiedene Spezialisten und der regelmässigen Berichterstattung war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Risiken reduziert werden konnten. Die Mehrheit will die Erneuerung der Luftwaffe jetzt angehen. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde der Bundesbeschluss über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen angenommen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf dieses Geschäft einzutreten und den Antrag der Minderheit Allemann auf Nichteintreten sowie die Anträge der Minderheiten I (Müller Walter) und II (Fischer Roland) abzulehnen.