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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-03-07

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich mit 11 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Formulierung "anerkannten gemeinnützigen Organisationen" und gegen jene der "nicht gewinnorientierten Organisationen" entschieden.

Wo liegt das Problem? Es wurde eigentlich schon auf den Tisch gelegt: Für Mietgerichte, Gewerbegerichte, auch Arbeitsgerichte genannt, und Versicherungsgerichte besteht meistens kein Anwaltsmonopol. Es gibt aber Kantone, die keine Mietgerichte oder Gewerbegerichte kennen oder die beim Versicherungsgericht, jedenfalls in der oberen Instanz, auch das Anwaltsmonopol kennen.

Hier gäbe es Probleme für Gewerkschaften, für Invalidenverbände und für Mieterverbände. Man würde also einen Rückschritt hinter den Status quo machen.

Weshalb hat die Mehrheit der RK eine engere Formulierung gewählt? Es wurde bereits gesagt: aus Angst vor Missbräuchen, denn der Begriff " nicht gewinnorientiert" gehe zu weit. Beispielsweise könnten die Scientology-Kirche, irgendeine Sekte, der Bauernverband, die IG für Fussgänger, eine Elternvereinigung, eine Vereinigung von Verkehrsopfern usw. selber oder durch ihre Angestellten Leute vor Gericht vertreten. Dies verstosse gegen das Unabhängigkeitsgebot und würde es aushöhlen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen deshalb, deren Antrag zuzustimmen. Ich persönlich werde aber mit der Minderheit stimmen.

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