Kofmel Peter · Nationalrat · 2001-12-12
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Die Lipa-Initiative verlangt drei Dinge:
1. Sie will ein verfassungsmässiges Recht auf ausreichende berufliche Ausbildung.
2. Sie setzt klare Massstäbe und Ziele, was die Qualität dieser Ausbildung anbelangt, und will eine staatliche Aufsicht.
3. Sie will einen Berufsbildungsfonds auf Stufe Bund, der alle Arbeitgeber betrifft.
Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung einer gesamtschweizerischen Beratungsgesellschaft mit etwa 700 Leuten, mit zweistelliger Lehrlings- und Lehrtöchterrate. Offenbar müssten wir auch Geld abliefern, obwohl wir das Gefühl haben, wir täten in dieser Angelegenheit doch schon recht viel. Wir bekämen dann wieder Geld zurück. Sie können sich vorstellen, wie viele Formulare zusätzlich wieder auszufüllen wären.
Die Lipa-Initiative ist eigentlich ein guter Beitrag. Sie enthält wertvolle Zielsetzungen. Der Berichterstatter der Kommission hat gesagt, sie sei lobenswert und setze sympathische Ziele. Trotzdem muss ich Sie bitten, diese Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, aus drei Gründen:
1. Zum Recht auf Bildung: Dieses Land kennt die tiefste Rate an Jugendarbeitslosigkeit, die sich finden lässt, und das auf der Basis einer höchst liberalen Wirtschaftsordnung, auch einer sehr klugen Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Es ist eine Regelung, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hilft, indem nämlich weit mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten dieses Systems durch die Organisationen der Arbeitswelt selber und durch die Einzelnen getragen werden. Im neuen Berufsbildungsgesetz, das bereits vielfach zitiert worden ist, ist zudem auch den Ideen und [PAGE 1856] Gedanken der Chancengleichheit von Frauen und Männern, aber auch von Leuten, die behindert sind, und anderen viel Raum gewährt worden. Daher denke ich, dass ein verfassungsmässiges Recht auf Berufsbildung nichts anderes und nichts mehr bringt als eine blosse Verstaatlichung von etwas, was bereits bestens nach unseren liberalen Prinzipien läuft.
2. Zur Qualität: Das neue Berufsbildungsgesetz widmet gerade der Qualität höchste Aufmerksamkeit. In Artikel 4 wird die Basis gelegt, um die Qualität in der Berufsbildung und in der Entwicklung der Berufsbildung auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren. Artikel 10 statuiert ein Mitspracherecht der Lernenden; das kann der Qualität ebenfalls vorwärts helfen. Artikel 8 zwingt zur Sicherstellung von Qualität auf allen Stufen, also in den Betrieben, aber auch in den Berufsfachschulen und selbstverständlich auch an allen weiteren Lernorten und in überbetrieblichen Kursen.
Artikel 8 gibt dem Bund die Kompetenz, einerseits die Qualitätsentwicklung zu fördern und andererseits auch Qualitätsstandards zu setzen. Ich denke, das Allerwichtigste für Qualität in der Berufsbildung ist, dass sich die Organisationen der Arbeitswelt frei fühlen, die Qualität wirklich sicherzustellen, dass sie sich aber auch dazu verpflichtet fühlen und sich nicht in Form von Geldzahlungen von der Berufsbildung abmelden können. Sie - die Organisationen der Arbeitswelt - wissen, wie viele Stellen es in welchem Bereich braucht. Das weiss Herr Jans nicht. Auch Herr Kneschaurek hat sich in seinen Prognosen schon ganz tüchtig getäuscht. Sie kennen die Prognostiker, die morgen erklären, warum sie gestern falsch lagen. Ich halte von derartigen Zukunftsprognosen sehr wenig. In den richtigen Dingen auszubilden, darüber wissen die Betriebe am besten Bescheid. Mehr als das, was wir heute für die Qualität tun, lässt sich kaum machen, und mehr, als das neue BBG vorschreibt, ist wirklich nicht zu erreichen.
3. Die Diskussion um den Berufsbildungsfonds haben wir eigentlich letzte Woche geführt. Ich habe damals schon gesagt, mir sei durchaus klar, dass der Berufsbildungsfonds à la neues Berufsbildungsgesetz weit von den Forderungen der Lehrstellen-Initiative abweiche. Aber wir wollen eben genau nicht eine etatistisch-zentralistische Lösung; wir wollen die Lösung, wie sie im BBG vom Nationalrat beschlossen wurde, eine Lösung, die auf Selbsthilfe beruht und staatliche Eingriffe nur dann vorsieht, wenn es mit der Selbsthilfe nicht klappt. Herr Strahm versucht uns das Bonus-Malus-System als wirtschaftliches und liberales System zu verkaufen. Stellen Sie sich vor, welch ungemein grosser administrativer Aufwand betrieben werden muss, wenn alle Arbeitgeber - nicht nur jene, die nicht ausbilden! - Beträge einzahlen und irgendjemand beim Bund, wohl eine ganze Heerschar von Beamtinnen und Beamten oder öffentlich-rechtlichen Angestellten, diese Beträge dann umverteilt. Das ist eine völlig unnötige Kurve, wo doch das System an sich sehr gut läuft.
Die Lehrstellen-Initiative ist als Reaktion auf den Lehrstellenmangel Mitte der Neunzigerjahre erfunden und geschrieben worden - verständlicherweise. Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt haben aber genau Mitte der Neunzigerjahre bewiesen und gegen Ende der Neunzigerjahre entsprechend nachgedoppelt, dass sie agieren und reagieren können. Wir hatten damals keine gesetzliche Grundlage; wir mussten erst eine schaffen und haben die Herausforderung trotzdem angenommen und das Problem schnell und profund gelöst. Heute kriegt man die Lehrstelle, die man will, es hat mehr als genügend davon; zum Teil fehlen heute sogar die Lehrlinge. Neu haben wir nun mit dem BBG eine gesetzliche Grundlage, d. h., wir müssen nicht mehr zusätzlich legiferieren, wenn wir aktiv werden wollen, wobei sich das "wir" nicht mehr nur auf das Parlament bezieht; der Bundesrat kann von sich aus aktiv werden, wenn bei Lehrstellen wieder einmal Ebbe sein sollte.
Die Lipa verfolgt meines Erachtens einen sehr etatistischen, zentralstaatlichen Ansatz. Diesen lehnen wir ab! Der Glaube der jungen Initianten und auch unserer jung gebliebenen Nationalrätinnen und Nationalräte zur Linken an die staatliche Plan- und Machbarkeit in Ehren: Dieser Glaube, Herr Widmer, der geht uns nun wirklich ab, spätestens seit dem Zusammenbruch von planwirtschaftlichen Gesellschaften auf dieser Welt.
Der freisinnige Ansatz ist der Ansatz der Mehrheit der Kommission. Die Lösung ist das neue Berufsbildungsgesetz, und es wäre uns allen und dem Volk geholfen, wenn uns diese unnötige Volksabstimmung erspart bliebe.