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Romano Marco · Nationalrat · 2013-09-12

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-12

Wortprotokoll

Immer mehr Versicherte sind mit der Zahlung der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung im Verzug. Das Phänomen hat in den Kantonen ein höchst beunruhigendes Ausmass angenommen - es sind mehrere Zehntausend - und wird weiter zunehmen, wenn wir nichts unternehmen. Das Problem darf nicht vergessen und nicht verharmlost werden.

Um die explosionsartige Zunahme der Zahl der säumigen Versicherten einzudämmen, ist ein Modell vorstellbar, mit dem die Prämien an der Quelle zurückbehalten werden. Das exponentielle Wachstum der Zahl der säumigen Versicherten ist nicht nur auf wirklich mittellose Menschen zurückzuführen, sondern auch auf Versicherte, die objektiv gesehen in der Lage wären, die Prämien zu zahlen, die die Verwaltung ihrer eigenen Finanzen jedoch nicht im Griff haben oder anderen Ausgaben Vorrang geben. Warum soll Herr Meier, der 30 Jahre alt ist, die Krankenkasse bezahlen, wenn er mit der gleichen Summe seine Ferien bezahlen kann? Es ist verantwortungslos, ich weiss es; aber Herr Meier hat keine Gesundheitsprobleme und geht deshalb das Risiko ein, seine Prämie nicht zu bezahlen. Leider gibt es heute in der Schweiz viele Herr Meier, und das Phänomen nimmt vor allem bei den Jugendlichen zu. Es ist inakzeptabel, dass die Gesundheitskosten dieser Personen zulasten der Allgemeinheit gehen und vor allem zulasten jener, die mit grossem Aufwand regelmässig die obligatorische Versicherung bezahlen.

Ein System, bei dem die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung an der Quelle zurückbehalten werden, ist für säumige Versicherte gemäss Artikel 64a KVG vorstellbar. Die Behörden oder eine von ihr legitimierte Instanz würden, sobald genügend Finanzmittel nachgewiesen sind, eine formelle und anfechtbare Verfügung über den Abzug der Prämie erlassen und den Prämienbetrag direkt der betroffenen Kasse überweisen, nach dem Modell, wie es bei Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen und in anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt wird. Dieses System kommt auch in unserem Rechtssystem bereits zur Anwendung.

Mit diesem Postulat beauftrage ich den Bundesrat, einen Bericht über die Möglichkeit eines Abzugs an der Quelle zu erstellen. Ich beantrage keine Gesetzesänderung, sondern nur einen Bericht zu dieser Möglichkeit. Wenn sich die Welle der säumigen Versicherten ausbreitet, müssen die Rahmenbedingungen geprüft werden, damit die Kantone ein System einführen können, mit dem die Prämien an der Quelle zurückbehalten werden. Kantonale Vorstösse zu diesem Thema liegen auf den Tischen der Kantone, und auf kantonaler Ebene wartet man auf Hinweise seitens der Bundesbehörden.

Ich bitte Sie, das Postulat zu unterstützen, damit die praktische Durchführbarkeit einer solchen Reform und ihre Auswirkungen auf die kantonalen Ausführungsgesetze zum KVG geprüft werden können.