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Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-09-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Im Jahre 1979 wurde ein Sozialversicherungsabkommen mit den USA abgeschlossen. Dieses Abkommen wurde seither erst einmal, nämlich im Jahre 1988, revidiert. Seit der letztmaligen Revision haben die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die vom Abkommen betroffen sind, Änderungen erfahren. Die Vertragsstaaten haben die notwendige Überarbeitung dazu genutzt, um alle Bestimmungen in Bezug auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Was Ihnen nun zum Entscheid vorliegt, ist keine grundlegende Revision des Abkommens, sondern lediglich eine Aktualisierung. Die wichtigste Änderung betrifft die Invalidenversicherung. Dort wurde eine Mindestversicherungszeit von drei Jahren eingeführt, bevor ein Anspruch auf eine Rente entstehen kann. Im geltenden Abkommen ist noch eine Frist von einem Jahr festgehalten. Neben dieser Änderung wurde auf Vorschlag der Schweiz der Grundsatz der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aufgenommen. Die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten ist ein Grundprinzip in allen Sozialversicherungsabkommen.

Das Sozialversicherungsabkommen mit den USA hat sich bewährt. Dass dieses Abkommen bedeutend ist, kann man den Zahlen in der Botschaft entnehmen: Mehr als 5000 AHV/IV-Renten werden amerikanischen Staatsangehörigen ausserhalb der Schweiz ausgerichtet. Im Jahr 2010 sind gestützt auf das Abkommen rund 800 Arbeitnehmende von der Schweiz in die Vereinigten Staaten entsandt und dort von der Versicherungspflicht befreit worden.

Ihre SGK hat das Geschäft am 15. August 2013 beraten. Es gab keine Fragen und keine Diskussion zu diesem Abkommen. Ganz offensichtlich wurde die Notwendigkeit der Anpassungen allseits erkannt. Die Kommission ist auf das Geschäft eingetreten und hat dem revidierten Abkommen ohne Gegenstimme zugestimmt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dasselbe zu tun.