Schneider Johann N. · Nationalrat · 2001-12-12
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion will eine Gesetzesrevision, allerdings nicht um jeden Preis.
Wir treten auf die Vorlage ein. Die Revision ist nötig. Sie ist in den Neunzigerjahren auf den Zeitpunkt in Aussicht gestellt worden, zu dem die Wirtschaftslage wieder besser und damit die Arbeitslosigkeit geringer sei. Dies ist seit einigen Monaten der Fall.
Die zwingend nötige Korrektur kommt spät. Wir diskutieren sie sogar zu einem Zeitpunkt, in dem die Unsicherheit wieder steigt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision trägt dieser Unsicherheit offenbar Rechnung, denn der Bundesrat will nicht bis dorthin zurückkorrigieren, als das Instrument vor der Rezession der Neunzigerjahre noch genügte und der Bundesrat versprach, dereinst etwas tun zu wollen. Die Voraussetzungen sind heute erfüllt oder zumindest noch erfüllt.
Die FDP-Fraktion ist sich der momentanen Konjunkturunsicherheit bewusst. Wir beurteilen aber vor allem die makroökonomischen Parameter und ziehen die einschlägigen Prognosen heran. Sie zeigen: Nach einem kürzer dauernden und weniger einschneidenden Rückgang dürfte sich das Wirtschaftswachstum in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres wieder einstellen. Wenn ich diese Einschätzung als Repräsentant der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie mittrage, so vor allem deshalb, weil unsere Firmen mit grösster Energie versuchen, die länger dauernde Baisse im wichtigsten Exportmarkt Deutschland durch Öffnungen in fernöstlichen und östlichen Märkten zu kompensieren. Nebenbei bemerkt: Wir kämpfen für die Absicherung des privaten Delkredere in diesen Ost- und Fernostmärkten einzig mit der Zielsetzung, Geschäfte aus der Schweiz heraus und zur Sicherstellung schweizerischer Arbeitsplätze realisieren zu können.
Die dritte Revision des Avig behandelt vor allem zwei Hauptpunkte: Es geht um die Anpassung der Finanzierung einerseits, und es geht um die Entschädigung andererseits. Die Notmassnahmen werden aufgehoben, die Artikel 4 und 4a gestrichen. Konsequent ist, wenn der Beitragssatz von 2 Prozent nur bis zur Höhe des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes der obligatorischen Unfallversicherung erhoben wird. Die Deplafonierung - vor allem eine Mittelstandssteuer, auch eine Reichtumssteuer - gehört abgeschafft.
Im Übrigen finden wir den Einbezug der Kantone in die Ausgestaltung und Finanzierung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der arbeitsmarktlichen Massnahmen richtig. Je näher am Markt operiert wird, desto schneller und richtiger kann auf die Angebotsveränderung des Arbeitsmarktes reagiert werden.
Die FDP-Fraktion will, dass die Arbeitslosen möglichst rasch in den Arbeitsprozess zurückkehren. Dabei gilt: Je kürzer die Arbeitslosigkeitsperiode eines Einzelnen, desto geringer ist die Unsicherheit beim anvisierten neuen Arbeitgeber, und folglich ist auch die Chance grösser, in den Arbeitsprozess zurückzufinden. Weiter gilt: Je näher das Ende der Bezugsdauer rückt, desto engagierter und williger wird Arbeit gesucht bzw. vermittelt. Wir wollen also nicht nur die Beitragsdauer erhöhen, sondern auch die Bezugsdauern altersabhängig, d. h. abhängig von den Chancen auf dem Arbeitsmarkt, verkürzen. Wir sind überzeugt, dass dies vor allem im Interesse der betroffenen Arbeitslosen, aber auch der Patrons und letztlich des Staates sein muss.
In diesem Sinne tritt die FDP-Fraktion auf die Vorlage ein. Auch wir behalten uns allerdings vor, die Revision abzulehnen, sollte sich ein Leistungsausbau einstellen. Wir erwarten auch, dass Wort gehalten wird. Wort halten heisst, dass die Deplafonierung wieder aufgehoben werden muss.