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AB 17603

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Mit der Neuformulierung des Artikels soll verhindert werden, dass im Falle des Nichtzustandekommens eines Nachlassvertrages die Arbeitslosenversicherung für den gleichen Versicherten zweimal eine Insolvenzentschädigung zu bezahlen hat. Bei einem Nachlassvertrag sind ja die Lohnforderungen zu privilegieren, was heisst, dass sich der Arbeitnehmer oder allenfalls die Ausgleichskasse dank der Insolvenzentschädigung schadlos halten kann. Die Nachlassstundung ist aus Sicht der Arbeitslosenversicherung aber für jene Fälle von Relevanz, in denen es später auch zur Konkurseröffnung kommt. Wird beispielsweise eine Nachlassstundung bewilligt, obwohl die privilegierten Lohnforderungen der Arbeitnehmer nicht gedeckt sind, und befindet sich der entsprechende Arbeitgeber in einer derart misslichen Lage, dass er sich nicht mehr mit eigenen Kräften über Wasser halten kann, so führt dies zu einer doppelten Auszahlung der Insolvenzentschädigung. Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuformulierung wird nun also sichergestellt, dass die Arbeitslosenversicherung nicht zweimal für eine Insolvenzentschädigung aufkommen muss.

Der Minderheitsantrag Gysin Remo verlangt nun, dass der Bund die Differenz zwischen der Arbeitslosenentschädigung und dem Lohn bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bezahlen würde. Dieser Vorschlag der Differenzzahlung erscheint absurd, wenn man bedenkt, dass das Gesetz Höchstansätze von 70 und sogar 80 Prozent vorsieht.

Auch wäre die Arbeitslosenversicherung der falsche Ort für solche Bundeszahlungen. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb der Bund und nicht die Kantone oder Gemeinden für solche Leistungen aufkommen sollen.

Aus all diesen Gründen ersucht Sie die FDP-Fraktion, dem Antrag der Kommissionsmehrheit, also dem Bundesrat, zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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