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preparatory:AB 17624

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Sie finden meinen Minderheitsantrag zu Absatz 2bis unten auf Seite 12 der Fahne. Es geht darum, dass der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder für Versicherte, die an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilgenommen haben, um höchstens 120 Tage erhöhen kann. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat muss die Höchstzahl der Taggelder nicht erhöhen, er muss, im Gegenteil, abwägen. Den Umständen entsprechend kann er diese Massnahme ergreifen.

Sinn und Zweck des Antrages ist, dass die arbeitsmarktlichen Massnahmen bzw. die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich Versicherte damit aneignen können, überhaupt zum Tragen kommen können. Es macht ja wenig Sinn, seine Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit zu erhöhen und sehr bald danach ausgesteuert zu werden.

Arbeitsmarktliche Massnahmen von mehreren Monaten, die voll in die Bezugsdauer fallen, können dazu führen, dass die verbleibende Bezugsdauer so weit schmilzt, dass nachher eine Vermittlung nicht mehr möglich ist. Für den Fall, dass diese Situation eintreten würde, soll der Bundesrat die notwendige Flexibilität erhalten, die Bezugsdauer nach der Absolvierung von arbeitsmarktlichen Massnahmen um 120 Tage zu verlängern.

Hiermit werden zwei Effekte ermöglicht: Erstens wird die Wirksamkeit der arbeitsmarktlichen Massnahmen erhöht. Zweitens wird die Kosten-Nutzen-Relation von arbeitsmarktlichen Massnahmen verbessert. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Minderheitsantrages. Ich möchte noch beifügen, dass Herr Bundesrat Couchepin diesem Antrag in einer Sitzung der Kommission zugestimmt hat. Dann verlief die Diskussion aber so, dass ihre Fortsetzung und die Abstimmung an einer andern Sitzung stattfand, und dazwischen der Faden leider verloren ging. Ich möchte Herrn Bundesrat Couchepin auf diese Linie zurückbringen und hoffe, dass er hier, wie auch schon in der Kommission, seine Zustimmung signalisiert. Die Kommission selbst hat den Antrag sehr knapp abgelehnt, nämlich mit nur 13 zu 10 Stimmen.

Ich bitte Sie, dieser sinnvollen Regelung zuzustimmen.

Ich darf auch gleich noch zu Artikel 27 Absatz 3 sprechen. Es geht hier um die älteren Arbeitslosen. Das ist die Risikogruppe, die wir unbedingt im Auge behalten sollten, der wir den Weg der Arbeitslosigkeit nicht noch schwerer machen sollten, als er ohnehin ist. Es geht um die Versicherten, die vier Jahre vor der Pensionierung stehen. Hier beantragen wir nun wieder mit einer Kann-Bestimmung, dass der Bundesrat - wiederum hat er die Kompetenz - diesen älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in bestimmten Fällen 180 zusätzliche Bezugstage soll ermöglichen können.

Es geht also um die Zielgruppe der 60- bis 65-Jährigen, die, wie gesagt, vor der Pensionierung stehen. Arbeitsmarktlich wird es schon ab 45 oder ab 50 Jahren schwierig. Wenn Sie die einzelnen Alterssegmente anschauen, dann sehen Sie, dass zum Beispiel 80 Prozent der 55-jährigen Arbeitslosen nach 24 Monaten noch immer keine Stelle haben. Wenn Sie nun die Gruppe betrachten, die hier zur Diskussion steht, die der 60-Jährigen und Älteren, dann sehen Sie, dass von dieser Gruppe praktisch keiner mehr eine Stelle findet. Fast 100 Prozent dieser Leute bleiben arbeitslos, und sie können sich im besten Fall mit Zwischenverdiensten und mit Aushilfestellen von Zeit zu Zeit über Wasser halten.

Das typische Beispiel des hier angesprochenen älteren Arbeitslosen ist derjenige, der z. B. 59 oder 60 Jahre alt ist und [PAGE 1897] arbeitslos wird. Er rutscht dann in die Periode der vier Jahre vor der Pensionierung hinein. Seine maximale Bezugsdauer beträgt 520 Tage, das heisst, er hat dann eine Durststrecke von etwa zwei bis drei Jahren zu bestehen, in der er ausgesteuert wird. Jetzt müssen Sie sich vorstellen, was das für einen Mann oder eine Frau von 60 Jahren heisst. Das sind die Leute, die sich ein Leben lang abgerackert haben, die gearbeitet haben. Sie müssen dann den Gang auf die Fürsorge antreten. Das kann eine Folge einer Fusion, eines Konkurses, einer Betriebsaufgabe oder auch lediglich einer Sparmassnahme sein. Sparmassnahmen treffen vor allem auch die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil wegen des Alters, den Dienstalterszulagen, höhere Löhne haben.

Bitte schauen Sie sich diese Leute an, machen Sie sich Sorgen um diese Gruppe. Stellen Sie sich einen Sechzigjährigen vor. Vielleicht ist für Sie der Gang auf die Fürsorge keine Schande. Aber ich frage Sie: Wissen Sie, wie sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit sechzig Jahren auf diesem Wege fühlt?

Wenn wir das Jahr 1998 anschauen, dann sehen wir, dass - nach einer Schätzung - lediglich etwa 200 Personen von der vorgeschlagenen Regelung betroffen gewesen wären. Das würde einem Betrag von etwa 1,2 Millionen Franken entsprechen. Es geht hier also nicht um eine Massenerscheinung - ich hoffe, das wird auch nie eintreten. Wir lösen damit auch nicht alle Probleme. Aber für diese betroffene Gruppe, für jeden Einzelnen, ist das, was wir vorschlagen, ein echter Segen. Was wir machen, ist für risikovolle Zeiten - ich glaube, leider stehen uns solche bevor -, also für konjunkturelle Schlechtwetterlagen gedacht. Dafür müssen wir gerüstet sein.

Wir schlagen Ihnen also eine Regelung vor, die Arbeitslosen vier Jahre vor der Pensionierung eine Erstreckung der Bezugsdauer um 180 Tage ermöglicht. Ich bitte Sie, für diese Kategorie von Arbeitnehmern Ihr Herz zu zeigen und dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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